Amazon unterliegt in einem Gerichtsprozess und muss österreichischen Prime-Kunden fälschlich erhobene Gebühren zurückzahlen.
Amazon erhöhte im Februar 2017 in Österreich die Jahresgebühr für die Prime-Mitgliedschaft von 49 auf 69 Euro (beziehungsweise für Studenten von 24 auf 34 Euro). Die österreichische Arbeitskammer, die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer, hatte wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken gegen diese Erhöhung geklagt. Jetzt bekam sie sowohl vor dem Handelsgericht als auch vor dem Oberlandesgericht Wien Recht, berichtet chip.
Prime-Kunden erhalten zu viel gezahlten Jahresbeitrag zurück
Alle Prime-Kunden, die 2017 und 2018 den um 20 bzw. 10 Euro erhöhten Mitgliedsbeitrag gezahlt haben, können nun diese Differenz erstattet bekommen – auch wenn sie mittlerweile gekündigt haben. Das passiert allerdings nicht automatisch: Die Betroffenen müssen sich selbst bis 30. Juni 2019 beim Amazon-Kundenservice melden. Das kann telefonisch unter 0800 / 78 32 38, per Kontaktformular sowie im Chat passieren. Der fällige Betrag wird dann entweder auf das Kundenkonto überwiesen, kann aber auch per Amazon-Gutschein ausgegeben werden. Erhöhte Beiträge aus dem Jahr 2019 werden dagegen nicht zurückgezahlt.
Alte Amazon-Geschenkgutscheine sind jetzt zehn Jahre gültig
Das Urteil hat auch noch Auswirkungen auf zwei weitere Aspekte der Klage. Amazon hatte außerdem eine Gebühr für Zahlungen auf Rechnung in Höhe von 1,51 Euro eingeführt – auch diese ist nicht rechtens. Prime-Kunden können alle diese zu viel gezahlten Beträge seit dem 1. November 2009 zurückfordern. Auch beim Thema Geschenk-Gutscheine und -Karten, die vor dem 1. Juli 2014 ausgestellt worden sind, gibt es nun eine verbraucherfreundlichere Auslegung. Ursprünglich sollten diese von Amazon aus nur drei Jahre gültig sein, die Einlösefrist liegt jetzt bei zehn Jahren.
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Diese hat auch nichts mit Prime entsprechend zu tun.
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