Die smarte Türklingel Ring hat eine Kamera. Aber: Benötige ich deswegen ein Hinweisschild?
Mit der Ring Doorbell hat Amazon bereits seit einigen Jahren eine clevere Klingel auf dem Markt. Dabei handelt es sich nicht nur um eine einfache Klingel: Die Geräte verfügen über eine Kamera und eine Gegensprechfunktion. Die Kamera nimmt – je nach Einstellung – auf, sobald jemand klingelt oder eine Bewegung erkannt wird. Die Aufnahmen können bequem in der App abgerufen werden.
Es klingelt und niemand ist da? Kein Problem. Über die Gegensprechanlage kann man dem Amazon-Boten sagen, wo er das Paket ablegen soll. Es hat geklingelt, aber man war im Meeting? Auch kein Problem: Durch die Aufzeichnung kann auch im Nachgang nachgeschaut werden, wer da gerade etwas wollte. Das klingt irgendwie verdächtig nach Überwachungskamera und führt direkt zu der Frage, was man alles in Sachen Datenschutz beachten muss.
Mehr als nur ein elektronischer Türspion
Die Ring ist doch nur ein Türspion, aber eben weiter gedacht, oder? Macht es wirklich einen Unterschied, ob man sich ein Loch zum Schauen in die Tür bohrt oder eine Ring installiert? Vorweg muss erst einmal klargestellt werden, dass die Ring tatsächlich mehr als nur ein elektronischer Türspion ist. Elektronische Türspione dürfen grundsätzlich ohne großartige rechtliche Schwierigkeiten verbaut werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht über den Funktionsumfang ihres analogen Vorbildes hinausgehen. Entsprechend sind elektronische Türspione dann unbedenklich, wenn sie so eingestellt sind, dass sie:
- eine Bildübertragung erst nach dem Klingeln ermöglichen
- eine dauerhafte Speicherung der Bildaufnahmen ausgeschlossen ist
- räumlich nicht mehr abgebildet ist, als ein Blick durch den Türspion gewähren würde
- die Übertragung nach einigen Sekunden automatisch abgebrochen wird
Von Haus aus hat die Ring eine Weitwinkelkamera. Hier kann das Blickfeld zwar eingeschränkt werden, allerdings kann das sogar hinderlich sein (dazu unten mehr). Wie lange die Aufnahmen gespeichert werden, ist laut Anbieterangaben Einstellungssache. Die Aufnahmen werden allerdings mindestens einen Tag in der Cloud gespeichert. Um diese Einstellung treffen zu können, benötigt man allerdings ein kostenpflichtiges Ring Protect Abo. Die Standard-Frist für die Speicherung beträgt 30 Tage.
Update vom 12. Juni 2023: In der Praxis hat sich gezeigt, dass von Ring offenbar nur dann Bilder aufgenommen und gespeichert werden, wenn man ein Premium-Abo abgeschlossen hat. Ohne das Ring Protect Abo haben Nutzer:innen lediglich die Live-Ansicht.
Grundsatz: Datenschutz und Überwachungskameras
Grundsätzlich darf man auf seinem Grundstück Kameras installieren. Allerdings muss man dabei immer im Hinterkopf behalten, dass man dadurch in die Rechte Dritter eingreifen kann. So muss man darauf achten, dass der öffentliche Raum nicht aufgenommen wird. Werden Teile des Grundstücks erfasst, die typischerweise von haushaltsfremden Personen betreten werden, muss außerdem ein Schild angebracht werden.
Damit ist beispielsweise der Weg zur Klingel oder zum Briefkasten gemeint. Wird hingegen beispielsweise lediglich die Rückseite des Grundstücks gefilmt, ist ein Schild in der Regel nicht notwendig. Das ändert sich natürlich, wenn für die rückwärtige Veranda eine Abstellgenehmigung erteilt wird.
Die Hinweispflicht soll die Persönlichkeitsrechte von Personen schützen. Da die Ring nun einmal eine Klingel ist, kommt man entsprechend um ein Hinweisschild nicht herum.
Ist das Hinweisschild der Ring ausreichend?
Dass ein Hinweisschild notwendig ist, ist auch Amazon bewusst. Daher werden der Ring Hinweisschilder in gleich mehreren Sprachen beigelegt. Diese Schilder sind aber nicht ausreichend. Es steht lediglich „Achtung Ring Aufzeichnung von Audio/ Video“ auf dem Aufkleber.
Um diesen Hinweis zu verstehen, muss die betrachtende Person wissen, was eine Ring überhaupt ist. Dieses Wissen darf nicht vorausgesetzt werden. Entsprechend sollte auf ein Hinweisschild zurückgegriffen werden, welches klar über die Bild- und Tonaufnahme via Kameraklingel informiert. Das Hinweisschild sollte so angebracht werden, dass es gut und so früh wie möglich wahrgenommen werden kann.
Funktionen der Ring richtig nutzen
Wie eingangs erwähnt, gibt es bei der Ring im Wesentlichen zwei Trigger, die die Aufnahmefunktion aktivieren: Der eine ist Bewegung, wenn beispielsweise jemand das Gartentor öffnet und der zweite ist die Betätigung der Klingel. Egal, welche der beiden Möglichkeiten genutzt wird: Es kommt auf die Einstellung des Bildes an. Wie auf dem folgenden Bild zu sehen ist, hat die Ring einen ordentlichen Weitwinkel. Die Straße ist gut sichtbar.
Verändert man nichts an der Einstellung, wird man stets, sobald einer der Trigger ausgelöst wird, automatisch Personen und Fahrzeuge erfassen, die zur gleichen Zeit die Straße passieren. Das stellt eine Überwachung des öffentlichen Raumes dar und ist damit unzulässig. Im Beispiel wird sogar noch der Eingangsbereich des gegenüberliegenden Grundstücks erfasst. Das ist natürlich auch mehr als ungünstig.
In der App hat man daher eine Einstellungsmöglichkeit: Man kann den Bereich, der unüberwacht bleiben soll, mit einem schwarzen Balken versehen. Allerdings kann das unter Umständen zulasten der Funktionalität gehen: Personen erscheinen natürlich nicht plötzlich vor dem schwarzen Kasten, sondern können je Position und Standort verdeckt werden, auch wenn sie direkt vor der Klingel stehen. Hier wäre praktikabel, wenn Ring einfach den Hintergrund unscharf darstellen könnte.
Fazit: Ein Hinweisschild wird benötigt
Lange Rede, kurzer Sinn: Wer eine Ring bei sich installiert, kommt um ein Hinweisschild nicht herum. Statt jenes zu benutzen, welches mitgeliefert wurde, sollte ein klares Schild verwendet werden, aus dem hervorgeht, dass dieser Bereich videoüberwacht ist. Auch wenn die Ring ihre Arbeit erst bei Bewegung oder Leuten aufnimmt, ist sie per Definition nicht nur ein elektronischer Türspion, sondern eine Überwachungskamera.
Wer auf ein Hinweisschild verzichten will, muss die Ring entsprechend einstellen. Das Sichtfeld muss so eingestellt werden, dass man nicht mehr sieht, als bei einem üblichen Türspion. Außerdem muss die Speicherfrist gekürzt werden. Die Ring darf außerdem erst aufnehmen, wenn geklingelt wird.
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Wenn ich so ein Ding bei meiner Nachbarin sehen sollte, die sowas zur Überwachung der Nachbarschaft nutzt: Strafanzeige. So ein Mist gehört verboten. Wer jedem einfach so naiv und blindlinks die Tür aufmacht, muss andere ja nicht belästigen, nicht jeder hat einen Stalker. In der eigenen Wohnung kann man Filmen, wenn jemand Angst vor Einbrechern hat, kann man seine Haustüre filmen: VON INNEN
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Und alles durch die Versicherungen der kruden Juristenlogik gedeckt.
So wie ich, wenn ich in den Supermarkt gehe, DER Jurist dann sagt, es gäbe stillschweigend einen Vertrag zwischen dem Marktbetreiber und mir.
Nur ist das tatsächlich nicht so, für den Juristen schon. Aber das interessiert keinen Juristen, Hauptsache er hat ein Erklärung. Hauptsache man kann anhand der abstrus vielen Gesetzestexte irgendwie eine halbwegs logische Ableitung des Sachverhalts oder Urteils KONSTRUIEREN.
Das zeigt sich ja auch fortwährend wenn aus einem Sachverhalt beim Durchgang durch die Instanzen wie Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgeric ht, Bundesgerichtsh of o.ä. dann jeweils ein anderes Urteil oder Erklärung herauskommt. Teils halt sozusagen um 180° gedreht.
Jeder Mensch mit durchschnittlic hem IQ sollte da erkennen können, dass Juristerei also nicht logisch ist. Da hakt es im System. Aber keine Wunder bei einem so aufgeblähten und schlecht erstelltem System.
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