Die Stiftung Warentest hat jetzt ein eindeutiges Urteil zu den Werbeeinblendungen bei Prime Video gefällt.
Ab dem 5. Februar 2024 plant Amazon in Deutschland zusätzliche Werbung in seinem Prime Video-Service anzuzeigen. Kunden, die keine Werbung angezeigt bekommen möchten, müssen ab diesem Datum zusätzlich zu den Prime-Gebühren noch 2,99 Euro extra im Monat zahlen.
Die Stiftung Warentest hat diese Maßnahme jetzt scharf kritisiert und sie als rechtswidrig eingestuft. Die zusätzliche Werbung sei nach Empfinden der Stiftung „der Sache nach eine Preiserhöhung“, einer derartigen Änderung müssten Kunden normalerweise zustimmen.
Risiko der Kündigung durch Amazon
Wenn sich Prime-Kunden gegen die zusätzliche Werbeeinblendung zur Wehr setzen wollen, können sie Unterlassung fordern und Amazon dazu auffordern, die Werbeschaltungen auszusetzen. Die Stiftung Warentest hat dafür bereits einen Musterbrief veröffentlicht.
Sie warnt jedoch davor, dass Kunden, die auf ihrem Recht bestehen, möglicherweise eine Kündigung ihres Prime-Abos riskieren. Die Chancen auf Einlenken seitens Amazon werden als gering eingeschätzt. „Über kurz oder lang müssen Sie vermutlich mit der Kündigung rechnen, wenn Sie auf Ihrem Recht bestehen, weiter werbefrei Amazon Prime-Videos zu schauen, ohne mehr zu bezahlen“, heißt es von der Stiftung.
Klage wurde bereits eingereicht
Laut der Stiftung Warentest besteht zusätzlich die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Prime-Kunde hat nach Informationen von Golem bereits Klage beim Amtsgericht Neukölln eingereicht, um die Rechtswidrigkeit der Werbeeinblendungen festzustellen.
Auch die Juristen der Plattform Test.de sind überzeugt, dass, falls Amazon seinen Kunden Videos mit rechtswidrigen Werbeeinblendungen zeigt, das Unternehmen die daraus resultierenden Erlöse an die Kunden herausgeben muss. Die Forderung beträgt mindestens 2,99 Euro pro Monat, solange der Vertrag läuft und die Kunden Filme nicht werbefrei schauen können.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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Aber natürlich geht es auch um das Prinzip, einen Vertrag nicht einseitig zu Lasten der Kundschaft zu ändern.
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