Mit Prime Video besetzt Amazon hierzulande die Spitze im Bereich der Streaming-Anbieter. Allerdings wurde die Freude beim Publikum vor einiger Zeit deutlich eingetrübt: Anfang 2024 verkündete der Konzern, dass das hauseigene Streaming-Angebot künftig durch Werbung finanziert wird – selbst zahlende Prime-Kundinnen und -Kunden müssen seither in Filmen und Serien Werbeclips über sich ergehen lassen. Wer das nicht möchte, muss eine Extra-Gebühr zahlen. 

Über den Umfang der ausgespielten Werbung habe Amazon damals keine konkreteren Angaben gemacht. Internen Informationen zufolge soll der Werbeanteil wohl bei zwei bis dreieinhalb Minuten pro Stunde gelegen haben. Doch das ist Vergangenheit: Mittlerweile, konkret wohl Anfang Juni 2025, habe Amazon den Anteil störender Zwischeneinblendungen nicht nur deutlich erhöht, sondern gar verdoppelt: und zwar auf vier bis sechs Minuten pro Stunde.

Ist Amazon zu intransparent?

Kundinnen und Kunden von Prime Video wurde diese Entwicklung der Werbeoffensive offenbar nicht mitgeteilt. Werbepartner soll Amazon hingegen über die Anpassung informiert haben, berichtet Golem mit Verweis auf das Fachportal AdWeek. Die genannte Werbezeit stamme demnach aus einer E-Mail an die Vermarkter. Ziel sei es, durch die Erhöhung der Werbezeit die Schaltung von Anzeigen bei Prime Video für Unternehmen noch attraktiver zu machen.

In der Kritik steht neben der Ausweitung der Werbung grundsätzlich auch der vermeintlich intransparente Umgang Amazons mit der Werbung: Nicht nur, dass Kundinnen und Kunden keinerlei Informationen über die Entwicklung erhalten, auch fehle auf der Startseite von Prime Video beispielsweise ein Hinweis auf die Einspielung von Werbung innerhalb von Filmen und Serien. Erst auf der Buchungsseite erfahren Interessierte demnach, dass es sich um ein werbefinanziertes Angebot handelt, das nur durch eine Zuzahlung von Werbung getilgt werden könne.

Mehr Menschen schließen sich Klage gegen Amazon Prime Video an

Mit der Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video zeigten sich im vergangenen Jahr auch Verbraucherschützerinnen und -schützer nicht zufrieden. Dabei ging es allerdings nicht um die Tatsache, dass Amazon aus seinem Streaming-Angebot eine werbefinanzierte Leistung mache, sondern um die Art und Weise, WIE der Konzern die Änderung vornahm: nämlich per E-Mail-Information. Statt die Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kundinnen und Kunden zu erfragen, setzte Amazon die Anpassung einfach um und informierte sie lediglich über den Schritt. 

„Man konnte der Maßnahme nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschloss“, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Website. Sie stufte das Vorgehen als rechtswidrig ein und strengte eine Klage gegen den Online-Riesen an.

„Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen“, heißt es weiter. Um zu ihrem Recht zu kommen, ruft die Organisation Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, sich ins Klageregister einzutragen. Diesem Ruf sind bisher viele gefolgt: Nach neuestem Stand, Anfang Juni 2025, haben sich mittlerweile mehr als 111.000 Menschen der Klage angeschlossen. Die entsprechende Anmeldung kann auf der Seite des Bundesamtes für Justiz vorgenommen werden.