Arbeitsrecht


Als Arbeitgeber gibt es einige rechtliche Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Neben Regelungen zum Gehalt und zu den Arbeitsbedingungen muss auch beim Thema Urlaub und Überstunden einiges beachtet werden. Grundsätzlich gibt es eine Vertragsfreiheit und die Vertragsparteien können Verträge so gestalten, wie sie möchten. Im Arbeitsrecht gibt es allerdings einige gesetzliche Vorgaben, die Arbeitnehmer schützen sollen. Diese müssen Arbeitgeber in jedem Fall beachten. Arbeits- und Pausenzeiten, Mindestlohn, Überstunden und Urlaub sind streng reguliert und Arbeitnehmer dürfen nicht schlechter gestellt werden, als es das Gesetz vorsieht. Im schlimmsten Fall kann es sonst zu einer Klage gegen den Arbeitgeber kommen. Hier bleiben Sie auf dem neuesten Stand zum Thema Arbeitsrecht.

Änderungen im Arbeitsrecht


Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen. So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.

Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt. Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.


Überstunden und Urlaub


Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.

Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.