Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit ist ein entscheidender Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft. Sie stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen – digitale Angebote wie Websites, Apps oder E-Books uneingeschränkt nutzen können. Für Unternehmen, besonders im Online-Handel, wird die Umsetzung barrierefreier Lösungen immer relevanter, nicht zuletzt durch gesetzliche Regelungen wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA). Es soll Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen und physischen Dienstleistungen erleichtern und deren Teilhabe stärken. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und eine einheitliche, barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen in der EU sicherzustellen.

Das Gesetz tritt in Deutschland am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Unternehmen die Anforderungen des BFSG umsetzen, um ihre Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Welche Anforderungen gelten für den Online-Handel?

Im Online-Handel bedeutet dies, dass Websites, Apps und andere digitale Verkaufsplattformen barrierefrei gestaltet werden müssen. Dazu gehören unter anderem:

  • Einfache Navigation und Bedienbarkeit: Klare Strukturen, verständliche Inhalte und alternative Zugänge, z. B. über Tastatursteuerung oder Screenreader.
  • Visuelle und auditive Zugänglichkeit: Bereitstellung von Untertiteln, Audiodeskriptionen und kontrastreichen Designs.
  • Korrekte technische Umsetzung: Kompatibilität mit Assistenztechnologien und die Einhaltung internationaler Standards wie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Die Anforderungen gelten nicht nur für große Handelsplattformen, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen, die im Online-Handel tätig sind. Allerdings gibt es für kleinere Anbieter teilweise erleichterte Bedingungen, sofern die Umsetzung unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.