Der Black Friday ist wie die verbotene Frucht am Online-Baum
Der Black Friday steht vor der Tür und verspricht Händlern steigende Umsätze. Doch Händler dürfen keinesfalls blauäugig mit dem Begriff hantieren.
Der Black Friday steht vor der Tür und verspricht Händlern steigende Umsätze. Doch Händler dürfen keinesfalls blauäugig mit dem Begriff hantieren.
Außerdem: Ebay Kleinanzeigen wurde als erfolgreichster YouTube-Brand-Channel ausgezeichnet und Sirplus hat ein großes Investment erhalten.
Am Donnerstag wird das Bundespatentgericht eine Entscheidung über die Marke treffen, die bisher vielen Händlern hohe Kosten beschert hat.
Außerdem: Ebay hat den Ticketverkauf für die erste Ebay Open in Deutschland geöffnet und Netflix schwächelt in Sachen Neukunden.
Bis zu 4.200 Bestellungen pro Minute gingen bei dem Online-Händler ein. Damit hat Zalando den Black Friday vom Vorjahr nochmals übertroffen.
Am vergangenen Freitag klingelten ordentlich die Kassen: Sowohl in den USA als auch in Deutschland generierte der „Black Friday“ Umsatzspitzen.
Der 23.11. und damit auch der „Black Friday” rückt immer näher. Doch: Wie sieht es eigentlich mittlerweile mit der Marke aus?
In wenigen Wochen werden die Herzen aller Schnäppchenjäger wieder höher schlagen: Der Black Friday und Cyber Monday versprechen auch in diesem Jahr wieder satte Rabatte. Doch auch, wenn die Bekanntheit der beiden Shopping-Events hierzulande zunimmt, werden in diesem Jahr deutlich weniger Nutzer daran teilnehmen. Nicht einmal die Hälfte der Deutschen will die beiden Aktionstage nutzen.
Die Marke „Black Friday“ sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Ärger. Denn viele Händler, die den Shopping-Tag für besondere Rabattaktionen nutzten, wurden vom Rechteinhaber abgemahnt, was natürlich auch mit Kosten verbunden war. Kein Wunder also, dass viele Händler aufatmeten, als kürzlich bekannt wurde, dass das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke löschen will. Doch wie sich zeigt, ist die Sache nicht so einfach.
Mit Pauken und Trompeten ist am Freitag der „Black Friday“ gestartet. So gut wie jedes große Unternehmen stürzt sich mit entsprechenden Angeboten und Preisvorteilen in die Rabattschlacht. Auch Ebay lässt sich dieses Shopping-Event natürlich nicht entgehen und fährt entsprechende Geschütze auf. Zeitgleich bedankt sich der Online-Marktplatz mit einem Video bei seinen Händlern und gibt Einblicke in Top-Produkte. – Unser Video der Woche.
Ziel dieser Marketingstrategie ist es, neue Käufer zu gewinnen, den Umsatz zu steigern und Bestandskunden an die eigene Marke zu binden. Auf den Black Friday folgt immer der Cyber Monday, der mit Rabattaktionen ebenfalls ein wichtiger Tag im E-Commerce ist. In Deutschland findet der Black Friday im größeren Rahmen circa seit 2013, aber vorrangig online statt.
Black Friday ist eine „Erfindung“ der USA bzw. der Händler in den USA, die eine bestimmte Entwicklung beobachtet haben. Am vierten Donnerstag im November feiern die Familien in den Vereinigten Staaten traditionell Thanksgiving. Der darauffolgende Freitag ist für viele ein freier Tag, den sie für die ersten Weihnachtseinkäufe nutzen. Händler, die nun versuchten, all die potenziellen Käufer für sich zu gewinnen, fingen an, mit verschiedenen Rabatten zu werben.
Während diese Entwicklung bis in die 60er Jahre zurückgeht, weiteten sich die Aktionen erst in den letzten Jahren immer mehr aus. Der Black Friday bezog sich zunächst auf den stationären Handel. Das Online-Pendant dazu sollte der Cyber Monday sein. Durch das Wachstum des E-Commerce findet Black Friday mittlerweile aber auch großzügig online statt.
Beim Black Friday drohen Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Denn „Black Friday” ist ein geschützter Name. Inhaber der Marke ist die Black Friday GmbH in Österreich, die die missbräuchliche Verwendung der Wortmarke rigoros abmahnt.
Die Firma hat jahrelang Unternehmen abgemahnt, die unter dem Begriff „Black Friday” für ihre Rabattaktion geworben haben. Den Firmen wurde darüber hinaus angeboten, eine Lizenz für den Begriff zu erwerben, was Intersport zum Beispiel wahrgenommen hat. Andere Unternehmen sind kreativ geworden und nutzten Bezeichnungen wie „Black Season” oder „Black November“. Media Markt hat kurzerhand den „Red Friday“ ins Leben gerufen.
Aufgrund dieser Markeneintragung wurden in den letzten Jahren aber unzählige Anträge auf Löschung eingereicht. 2020 war das erstmals von Erfolg gekrönt, als es zu einer Teillöschung des Bundespatentgerichts kam.
Das Internet-Portal „BlackFriday.de” möchte die Rabattaktionen verschiedener Firmen in ihrem Shop bündeln und hat deswegen gegen das Lizenzvergabeverfahren geklagt – und Recht bekommen. Das zuständige Berliner Kammergericht hat geurteilt, dass „Black Friday“ eine Werbeaktion, aber keine Marke ist. Es handle sich um einen Begriff, der für die Nutzung durch die Allgemeinheit freizuhalten sei.
Für Online-Händler ist das ein guter Ausblick. Denn im Oktober 2022 hat das Oberlandesgericht außerdem bestätigt, dass die verbleibenden circa 900 Waren- und Dienstleistungen aus dem Markenregister zu löschen sind. Auch für Handelsdienstleistungen betreffend Elektro- und Elektronikwaren, in denen es schon lange vor Markenanmeldung Aktionen gab, wurde die Löschung genehmigt.
Gegen das Urteil kann die Markeninhaberin allerdings noch Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreichen. Daher ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und die Marke noch nicht aus dem Markenregister gelöscht. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte mit der Nutzung der Marke bis zur Löschung warten.
Wenn Rabatte winken, sind die Sparfüchse nicht weit. Geschenke erst zwei Tage vor Weihnachten kaufen? Für viele ein Unding. Bereits Wochen im Voraus hat man ein Auge auf die gewünschten Produkte und schlägt zu, sobald sie im Angebot sind. Mit Erfolg: 2020 lag der Umsatz des Black Friday in den USA bei 9 Milliarden US-Dollar, in Deutschland waren es 3,8 Milliarden Euro.
Laut Umfragen möchten 77 Prozent der deutschen Verbraucher beim Black Friday zuschlagen. Sie seien im Durchschnitt dazu bereit, zwischen 100 € bis 200 € auszugeben. Rund zehn Prozent der Befragten gaben an, auch mehr als 1.000 € am Black Friday auszugeben bzw. ausgeben zu wollen. Verschiedene Umfragen ergeben darüber hinaus, dass Kleidung, Elektronik, Schuhe, Kosmetik und Haushaltsgeräte die beliebtesten Kategorien am Black Friday sind.
Auch am Black Friday ist die Konkurrenz für Online-Händler groß, insbesondere, da sich die Rabattaktionen mittlerweile auf die ganze vorherige Woche erstrecken, für die sich bereits die Bezeichnung Black Week etabliert hat. Daher ist es wichtig, Interessenten zu überzeugen, um am Black Friday Gewinne einzufahren.
Online-Händler können zum Beispiel:
- aus verschiedenen Rabatt-Strategien wählen, zum Beispiel einen sehr hohen Rabatt auf einzelne, wenige oder einen niedrigen Rabatt auf viele Produkte. Angebote wie „20% auf alles“ laden zum Stöbern ein, was den Umsatz steigern kann
- mit zusätzlichen Ads- oder E-Mail-Marketing-Kampagnen auf den eigenen Online-Shop aufmerksam machen
- eine spezielle Black Friday Landingpage erstellen, die eine kompakte Produktübersicht bietet
- verhindern, dass der Online-Shop am Black Friday abstürzt, indem vorab die Serverkapazität überprüft wird oder
- Social Media für exklusive Rabatte oder auch Gewinnspiele nutzen
Viele Studien weisen mittlerweile darauf hin, dass die Rabatte am Black Friday nicht so groß sind, wie einige annehmen. Der Rabatt läge oftmals nur bei 5 Prozent im Vergleich zum Originalpreis. Die Empfehlung ist, bereits frühzeitig nach Angeboten zu schauen, denn der gesamte Monat November wäre ein Schnäppchenmonat. Aufgrund dieser Empfehlung werden sicher viele Verbraucher bereits vor Black Friday und auch Cyber Monday nach Rabatten schauen, was Shopbetreiber sich zunutze machen können. Dennoch sollten hier geplante Aktionen eher zum Black Friday und Cyber Monday hinleiten, den sich viele Verbraucher sogar extra in ihren Kalendern vermerken.