Soforthilfe für Solo-Selbstständige

Bund prüft Verbesserung der Corona-Soforthilfen

Veröffentlicht: 29.04.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 30.04.2020
Reichstagsgebäude in Berlin

Die Corona-Soforthilfen der Bundesregierung sorgen immer noch für Diskussionen. Denn besonders für Solo-Selbstständige stellen die Zuschüsse nicht immer eine Hilfe dar. Die Vorgaben des Bundes sehen nämlich vor, dass die Soforthilfen nicht für den Lebensunterhalt gedacht sind, sondern für betriebliche Kosten. Doch diese haben viele Solo-Selbstständige gar nicht in nennenswertem Umfang. 

Darum haben die Verantwortlichen der Bundesländer bereits letzte Woche in einer Sondersitzung der Wirtschaftsministerkonferenz gemahnt, dass die Verwendungsbedingungen für Solo-Selbstständige im Bundesprogramm angepasst werden müssen. 

Bundesländer wollen Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige

Die Länder haben in dieser Sitzung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier gefordert, dass sich Solo-Selbstständige einen Unternehmerlohn von den Soforthilfen auszahlen dürfen. Darauf hätten sich alle Bundesländer einstimmig verständigt, heißt es aus den jeweiligen Ministerien. Unterstützung für das Vorhaben kam auch vom Händlerbund. In einigen Bundesländern ist eine weitergehende Unterstützung für Solo-Selbstständige derzeit bereits ermöglicht, wie in Thüringen (Krankenversicherung und Alterssicherung werden als Sachaufwand behandelt), Baden-Württemberg (Unternehmerlohn auszahlbar) oder Hamburg (Sonderzuschuss).

Neben der Forderung nach der Möglichkeit, sich einheitlich in der ganzen Bundesrepublik einen Unternehmerlohn auszahlen zu können, gab es auch andere Ideen, die Wirtschaftsminister Altmaier vorgetragen wurden. Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums erklärt: „Gemeinsam mit Bremen, das den Vorsitz der Wirtschaftsministerkonferenz innehat, wirbt Nordrhein-Westfalen beim Bund dafür, den Unternehmerinnen und Unternehmern ein Optionsmodell zu ermöglichen: Die Betroffenen sollen selbst wählen können, ob sie für den Lebensunterhalt auf die Grundsicherung oder die Soforthilfe zurückgreifen wollen.”  Der Bund habe NRW zugesagt, über dieses Modell zu beraten. 

Bundesregierung will wohl noch diese Woche beraten

Ende letzter Woche gab es Medienberichte darüber, dass sich die Bundesregierung abschließend gegen eine Änderung der Förderbedingungen ausgesprochen habe und dass somit keine Chance mehr auf Verbesserung für Solo-Selbstständige zu hoffen sei. Dies habe ein Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium der Bremer Landesregierung in einem Schreiben erklärt. 

Ein Sprecher der Senatorin für Wirtschaft in Bremen bestätigte, dass der Brief existiert, allerdings sei das Thema nicht vom Tisch. Vielmehr habe es nach Eingang des Briefes ein persönliches Gespräch gegeben, woraufhin Altmaier versprochen habe, weiterhin zu prüfen, ob die Bedingungen angepasst werden. Auch andere Landesregierungen bestätigten auf Nachfrage, dass der Bundeswirtschaftsminister zugesagt habe, die vorgelegten Optionen im Kabinett zu diskutieren.

So ist es wahrscheinlich, dass die Bundesregierung bis zum Ende der aktuellen Woche erneut darüber sprechen wird, wie man Solo-Selbstständige besser unterstützen kann. Ob es zu einer Einigung und dann zu einer Abänderung der Soforthilfe-Bedingungen kommt, ist jedoch noch nicht abzusehen. 

Kommentare  

#10 MZ ZO 2020-05-07 23:19
Guten Abend, eine Frage an >> Herrn Karl Friederichs zum Eintrag vom 2020-05-04

Auch auch ich habe als Solo -Selbständige am 31.3.2020
einen Antrag gestellt, denn ich bin davon ausgegangen für März, April und Mai 2020 auch einen Teil für meine Lebensunterhalt entnehmen zu dürfen, vorher habe ich keinen Antrag gestellt da dies nicht erlaubt war.

FRAGE:
Da ich jetzt darauf warte ob sich noch etwas ändert ( ich habe ja keine Grunsicherung beantragt) wollte ich wie folgt fragen

1. meine Steuerberaterin explizit die Betreibskosten rausrechnen und der Rest wird zurückgezahlt ?

2. oder hätte ich sofort das Geld zurückzahlen müssen als die Aussage wieder zurückgezogen wurde ( keine Nutzung für den Lebensunterhalt )
?
Machen wir uns jetzt sogar strafbar ?

?
Über eine Antwort würde mich sher freuen
Herzlichen Dank und bleien Sie alle gesund

Gruss
MZ
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#9 Karl Friederichs 2020-05-07 00:12
Für die geplagten Hessen: Die dortigen Anträge aus den ersten Wochen sollen nach grünen Landtagsinforma tionen abgearbeitet, soweit keine Rückfragen offen sind; insgesamt seien ca. 90% bearbeitet und ca. 20.000 Anträge offen. Für Nachfragen in Kassel nach dem aktuellen Stand wird das Kontaktformular empfohlen: [Anm.: Link von der Redaktion entfernt]
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#8 Lapje LuuLapjem 2020-05-05 09:14
@Karls Friedrichs
Meine kaufmännische Ausbildung ist auch schon etwas her, aber damals galt schon, dass man Verträge nicht einfach im nachhinein ändern kann. Und letzten Endes ist das hier ein Vertrag. Zudem frage ich mich, in wie weit FAQ, denn das sind die Fragen auf der Seite nun mal, rechtlich bindend sind. Und in der Belehrung steht bei mir gar nichts darüber, wofür die Mittel genutzt werden dürften, lediglich etwas von "für eine finanzieller Notlage". Eine andere Frage wäre: Wenn der Antragsteller davon ausgeht, dass er die Mittel auch für den Lebensunterhalt verwenden kann, woher soll er es dann wissen, dass er es plötzlich nicht darf?
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#7 Karl Friederichs 2020-05-04 23:00
Die Behörden scheinen hier alles falsch zu machen, was man falsch machen kann.
a) Vor 45 Jahren glaube ich als Jurist einmal gelernt zu haben, dass die Verwaltung ihre Ermessensausübu ng nicht beliebig ändern kann. Und da die ersten Bescheide in NRW nach dem Empfängerhorizo nt auch den notwendigen Lebensunterhalt (= die angemessenen Entnahmen) umfassen sollten, müsste dadurch für die Folgezeit eine Ermessensreduzi erung eingetreten sein, die die Behörden bindet. Das gilt auch für die anderen nachteiligen Änderungen der Förderungsbedingungen.
b) Die Rechtsmittelbel ehrung in NRW betrachte ich als Unverschämtheit : "Wenn Ihnen was nicht passt, zahlen Sie das Geld zurück." Rechtsstaat ade! Mangels Belehrung vermutlich Widerspruchsfri st 1 Jahr (ungeprüft).
c) Auch das Rückzahlungskon to ist auf anfänglichen echten Bescheiden falsch - z.B.eine Ziffer (0) fehlt.
d) Die endlosen Wartezeiten überraschen mich: Ich kenne einige Fälle von Ende März/ 7. April (RP Detmold), wo der Bescheid nach 10 Stunden erging und das Geld nach einer Woche kam. Aber es gibt auch den Chaosfall, wo diese Verwaltung eine bereits ausgezahlte Beihilfe ein zweites Mal auszahlen wollte und nur wegen eines Eintragungsfehl ers (null Mitarbeiter) erst Kontakt mit dem Antragsteller aufnahm.
Als endlos Wartender sollte man erst mal möglichen Fälschungen prüfen: Antragstellerko nto richtig ? Und: Die in den Medien erwähnte Betrugsvariante (Eintrag eines falschen Empfängerkontos im Antragsausdruck und Antrag) ist ja nicht die einzig vorstellbare. Gauner könnten dem Antragsteller auch eine textlich richtige Antragskopie oder einen textlich richtig erscheinenden "Bescheid" schicken, aber bei der Bezirksregierun g mit abweichenden Daten abkassiert haben. Vielleicht führt die Anfrage, ob da möglicherweise ein Betrug vorlag und schon mit geänderten Daten (E-Mail-Adresse des Empfängers ? Kontonummer des Empfängers ?) bewilligt bzw ausgezahlt wurde, zu einer freundlicheren Beschleunigung - so in einem blitzschnell beantworteten Fall des RP Detmold. Und wenn das nicht hilft, vielleicht eine Verdachtsanzeig e bei der Internetwache der Polizei. Dann wird entweder ein Betrug aufgedeckt oder - wenn diese Anzeigen zunehmen - die Schneckengeschw indigkeit wird zum Thema.
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#6 Kai 2020-05-04 16:23
Ich habe die NRW Soforthilfe am 27.03.2020 beantragt und am 28.03.2020 eine Bestätigung erhalten.
Das Geld wurde innerhalb einer Woche überwiesen. Leider mußte ich dann feststellen, das von der NRW Soforthilfe am 01.04.2020 folgender Satz entfernt wurde : „Sofern der Finanzierungsen gpass beim Soloselbstständ igen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.”
Da ich den Vetrag vorher abgeschlossen habe, sehe ich das die Entfernung dieses Passus nach Vertragsabschlu ss als nicht Rechtssicher.
Außerdem möchte ich erwähnen, das nach 2 Wochen Panik vor Verlust der Existenz ich dachte durch die Soforthilfe endlich wieder Mut schöpfen zu können.
Jetzt ist die Verunsicherung wieder groß. Sollte jemand einen Screenshot der NRW Soforthilfe vor dem 01.04.2020 haben, die diesen Passus beinhaltet, bitte kontaktiert mich unter [Anm. E-Mail-Adresse von der Redaktion entfernt] . Vielen Dank
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#5 Elke 2020-05-02 10:36
Ich habe ebenfalls am 30. März den Antrag gestellt, bis jetzt habe ich auch nichts gehört. Nachdem ich eine Mail nach Kassel geschickt habe, habe ich eine sehr pampige Antwort bekommen, dies doch zu unterlassen. Mittlerweile musste ich meine Mitarbeiterin entlassen, die ich dringend brauche, da wir ein kleines Möbelgeschäft sind und alles selbst mach, das heißt auch das Tragen von schwereren Möbelstücken zu zweit. Ich hoffe, dass all diejenigen, die bis jetzt immer noch nichts bekommen haben auch einmal Gehör finden!
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#4 Guido 2020-04-30 22:12
Ich muss mich Martin anschließen, denn obwohl der Bewilligungsbes cheid schon längst gekommen ist wurde bislang der Betrag nicht überwiesen. Legt man diesen Bewilligungsbes cheid bei der Bank vor erhält man nur ein müdes Lächeln. Angeblich würden die Banken bereits anhand des Bescheides den bewilligten Betrag zur Verfügung stellen . Dies entspricht jedoch absolut nicht der Realität. Ich kenne auch noch viele Andere, die den Bescheid schon seit Wochen haben, aber auch noch keine Auszahlung. Dass die Mitarbeiter der Bezirksregierun g sehr viel zu tun habe stelle ich absolut nicht in Abrede, aber irgendwie ist der Ablauf der Soforthilfen sehr unbefriedigend.

Schönen Abend noch

Guido
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#3 Kunsthaus 2020-04-30 12:39
Antrag Soforthilfe NRW

Das wäre ja alles sehr gut, jedoch muss man die Hilfe erst mal bekommen. Am 27.03 bewilligt, bis heute nicht erhalten.
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#2 Martin 2020-04-30 08:36
Es mag ja sein das diese Diskussion wichtig ist, jedoch wurde seit der Möglichkeit zur Beantragung bis heute nichts ausgezahlt. Nicht nur bei mir, die Fälle werden immer mehr.
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#1 Martin 2020-04-30 08:24
Vielen Dank für die Information. Schauen wir mal was sich dort jetzt noch tut.

So wie es aktuell von Selbständigen aus verschiedenen Bundesländern zu hören ist, gibt es auch eine Diskrepanz bei der Grundsicherung. Wer also die Sofort-Hilfe erhält (z.B. 3000,-€/Monat), bei dem wird diese als "Einnahme" für ALGII Berechnungen herangezogen. In dem Augenblick beißt sich die Katze wieder selbst in den Schwanz. Unsere Minister haben ja bis dato klar gestellt, dass die Sofort-Hilfen nur für die Betriebskosten genutzt werden dürfen. Wenn man seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, dann soll man ja ALGII beantragen - das ganze ist aber sinnlos, wenn man dann aufgrund der Soforthilfen keine ALGII-Gelder erhält. Hier müsste gerichtlich abgeklärt werden, wozu nun die Hilfen zählen sollen (als "Betriebsmittel /-einnahme" oder als "Privatvermögen "). Wenn es laut SGBII als Privatvermögen zählt, dann sollte man damit auch seinen Lebensunterhalt bezahlen dürfen.

Hinzu kommt noch, dass man sich als Selbständiger nun von anderen Leuten, die nicht direkt mit der Sofort-Hilfe zu tun haben, diese aber natürlich auch in den Nachricht verfolgt haben, anhören muss, dass "man ja die 9000,-€ vom Statt geschenkt bekommt und andere in Kurzarbeit geschickt werden". Ich weiß nicht was unsere Regierung hier macht, aber es schürt definitiv Hass in der Gesellschaft und nützt im Grunde aktuell niemandem etwas!

Ich vermute es wird nach der ganzen Corona-Sache mindestens eine MwSt.-Erhöhung geben. Das ist zwar reine Spekulation, aber irgendwie muss der Staat ja wieder an "sein Geld" kommen. Ich hatte noch nie so ein schlechtes Gefühl als Selbständiger...

Haltet die Ohren steif und nochmal danke an den Händlerbund bzw. die Onlinehändler-N ews für die ganzen Informationen.

Beste Grüße
Martin
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