Cannabis-Legalisierung zum 1. April beschlossen
Am ersten April soll die lang erwartete Cannabis-Legalisierung tatsächlich umgesetzt werden. Ganz sicher, ist das allerdings immer noch nicht.
Am ersten April soll die lang erwartete Cannabis-Legalisierung tatsächlich umgesetzt werden. Ganz sicher, ist das allerdings immer noch nicht.
Außerdem: In den Krisenjahren haben Bürgerinnen und Bürger Hunderte Milliarden Euro zu wenig ausgegeben. Und Smartphones werden immer länger genutzt.
Die jüngsten Widerstände aus Teilen der SPD scheinen die Legalisierungspläne nicht aufzuhalten.
Die Legalisierung sollte in diesem Jahr eigentlich so richtig ins Rollen kommen, doch es regt sich Widerstand.
Ist es ein verfrühter Aprilscherz? Nein, die Regierung einigte sich wirklich auf einen legalen Besitz ab 1. April.
Nachdem es bereits im Sommer nicht geklappt hat, wird es auch zu Neujahr nichts.
Die Union ist nicht gerade ein Freund der Legalisierung. In einem aktuellen Antrag wird der sofortige Stopp der Pläne gefordert.
Der Bundesrat will die Sperrflächen ausweiten. Die Branche sieht dieses Vorhaben äußerst kritisch.
Es ist ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung, wenn ein Online-Shop Cannabis-Öl als Nahrungsergänzungsmittel verkauft.
Die Hälfte der Wahlberechtigten in Deutschland empfindet die Freigabe der Droge als positiv. Allerdings sollte diese mit bestimmten Voraussetzungen einhergehen.
Ab April dürfen Privatpersonen selbst Cannabis anbauen und besitzen. Dabei dürfen maximal drei Pflanzen angebaut werden. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen außerdem bis zu 25 Gramm mit sich führen. In der eigenen Wohnung dürfen sogar 50 Gramm gelagert werden.
Für den öffentlichen Konsum gibt es klare Regeln. So gilt im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und Sportstätten ein Konsumverbot.
Die Samen für den eigenen Anbau dürfen innerhalb der EU importiert werden.
Ab Sommer wird es außerdem möglich sein, gemeinschaftlich Cannabis in sogenannten Cannabis-Clubs anzubauen. Dabei handelt es sich rechtlich gesehen um Vereine. Diese müssen strenge Vorgaben in puncto Suchtprävention und Jugendschutz erfüllen.
Zudem gilt auch in den Clubs ein Konsumverbot. Clubs dürfen Stecklinge, Samen und Pflanzen an ihre Mitglieder abgegeben. Auch die Abgabe von Marihuana und Haschisch ist erlaubt. Nicht gestattet ist hingegen die Weitergabe von Keksen, Gummibärchen oder Alkohol, in denen Cannabis enthalten ist.
Für die Abgabe dürfen die Anbauvereinigung eine Aufwandsentschädigung verlangen. Aber auch hier gilt, dass kein Gewinn erwirtschaftet werden darf.
Der private Anbau und Besitz, sowie die Möglichkeit der Cannabis-Clubs gilt als die erste Säule der Legalisierung. Inhalt der 2. Säule sind sogenannte Modellregionen. Das sind Regionen, die sich für eine Kommerzialisierung von Cannabis bewerben können. In diesen Regionen soll es möglich sein, dass lizenzierte Shops Cannabis verkaufen dürfen. Ein Versand wird allerdings nicht erlaubt sein.