Landgericht Aachen: LED unterfallen doch dem ElektroG

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Erst kürzlich hatte das Landgericht (LG) Hamburg mit Urteil vom 13.04.2012 (Az: 406 HKO 160/11) entschieden, dass Lichtemittierende Dioden (kurz LED) nicht nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) zu kennzeichnen und registrieren sind, da sie wie Haushalts-Glühlampen bzw. Haushaltsleuchten vom Anwendungsbereich des Elektrogesetzes ausgenommen sind. Nach Ansicht des LG Hamburg sind die Vorschriften des ElektroG schon nach ihrem Sinn und Zweck auf die LED nicht anwendbar.

Das LG Aachen kam nun in seinem Urteil vom 05.06.2012 (Az: 41 O 8/12) in derselben Frage zu einem anderen Ergebnis. Nach Ansicht des LG Aachen kommt es für die Beantwortung der Frage, ob die LED in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen oder nicht, entscheidend auf den technischen Aufbau und die Funktionsweise der LED an.

Das LG Aachen hierzu:
„...Bei der in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Lampe handelt es sich unstreitig um eine sogenannte LED-Lampe. Diese fällt, entgegen der Auffassung des Beklagten, unter die Kennzeichungspflicht des ElektroG. Nach § 7 ElektroG sind Elektro- und Elektronikgeräte, die - wie hier - nach dem 13. August 2005 erstmals in Verkehr gebracht werden, dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass das Gerät nach diesem Zeitpunkt erstmals in Verkehr gebracht wurde. Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne der genannten Vorschrift sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG auch Beleuchtungskörper. Beleuchtungskörper wiederum werden nach Anhang I zum ElektroG in der dortigen Ziffer 5 näher beschrieben. Da LED-Lampen nicht ausdrücklich aufgeführt sind, fallen sie unter die Rubrik "sonstige Beleuchtungskörper", die wie folgt beschrieben sind: Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in Haushalten.

Der Auffassung des Beklagten, der damit einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 13.04.2012 (406 HKO 160/11) folgt, wonach LED-Lampen als Glühlampen zu werten sind, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
Maßgebliches Funktionsteil der sogenannten LED-Lampe ist die Leuchtdiode. Eine Leuchtdiode wiederum ist ein elektronisches Halbleiter-Bauelement. Fließt durch die Diode Strom in Durchlassrichtung, so strahlt sie Licht, Infrarotstrahlung oder auch Ultraviolettstrahlung mit einer vom Halbleitermaterial und der Dotierung abhängigen Wellenlänge ab (so: Wikipedia, Stichwort Leuchtdiode (https://de.Wikipedia.org/wiki/Leuchtdiode).

Die Funktion der Glühlampe wiederum wird maßgeblich bestimmt durch den Glühfaden, der durch den Stromdurchfluss zum Glühen gebracht wird.

Diese Unterschiede in der Funktionsweise sind so groß, dass - zumindest im Sprachraum des Gerichts - der alltägliche Sprachgebrauch einen deutlichen Unterschied macht zwischen der Glühlampe und sonstigen Elektrolampen, insbesondere LED-Lampen...“

Fazit:

Es bleibt eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage abzuwarten (also die Entscheidung eines Oberlandesgerichts oder aber des Bundesgerichtshofs). Die Stiftung EAR empfiehlt auf Ihren Seiten weiterhin, LED-Lampen mit standardisierten Sockeln als Elektrogeräte zu registrieren und entsprechend zu kennzeichnen. Nur LED, welche in Leuchten fest verbaut sind (z.B. Lichterkette), sind nach Praxis der Stiftung EAR nicht als Elektrogeräte einzuordnen.

Wir empfehlen Online-Händlern, die Empfehlungen der Stiftung EAR im Blick zu behalten und zu beachten und bei weiteren Fragen zur Registrierungs- bzw. Kennzeichnungspflicht die Stiftung EAR zu kontaktieren, um verbindliche Auskünfte einzuholen.

Kommentare  

#1 Stefanie Kutzera 2013-02-11 15:53
Ergänzend sei hierzu erwähnt, dass auch Leuchten mit festeingebauten LEDs seit dem 1.2.2013 wieder registrierungsp flichtig sind. Mehr dazu unter www.stiftung-ear.de und garantiesystem-altgeraete.de/. ../...
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