Update: Lieferfristangaben bei eBay

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 03.02.2016

Die Plattform eBay hat auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (OLG) vom 05.10.2012 (Az: 2 U 49/12) zur fehlenden Bestimmtheit der Angabe einer „voraussichtlichen“ Versandzeit bei Amazon inzwischen reagiert (wir hatten über das Urteil berichtet) und erste Veränderungen in den Angebotsmasken vorgenommen.

So wurde inzwischen bei manchen (jedoch bisher nicht allen) Artikeln die Lieferzeitangabe in der einleitenden Kurzübersicht wie folgt abgeändert:

  • "... Lieferung: Innerhalb von ca. 2-3 Werktagen nach Zahlungseingang..."

 In der Rubrik „Versand und Zahlungsmethoden“ wurde bei diesen Artikeln seitens eBay der unbestimmte Zusatz „voraussichtlich“ entfernt, sodass nun hier die Lieferzeitangabe folgendermaßen angezeigt wird:

  •  „Verpackung und Versand ...  Lieferung*
  • ... Innerhalb 2-3 Werktagen nach Zahlungseingang.“

Es handelt sich um einen ersten begrüßenswerten Schritt seitens eBay. Allerdings bleibt abzuwarten, ob eBay diese Änderungen künftig konsequent bei allen Artikeln umsetzen wird.

Zudem sollten sich Händler bei eBay bewusst sein, dass es sich bei der Angabe des Zusatzes „ca.“ in den einleitenden Kurzübersichten leider nicht um die optimale Lösung bzw. Gestaltung handelt.

Zwar hat das Hanseatische OLG in seinem Urteil vom 05.10.2012 die Verwendung des Lieferfrist-Zusatzes „ca.“ als zulässig erachtet.  Allerdings gab es zuvor Rechtsprechung, in welcher diese Frage anders beurteilt worden ist. So hat z.B. das Landgericht Detmold (Beschluss vom 15.12.2008, Az: 8 O 144/08) die Verwendung des Zusatzes „ca.“ in einer Lieferfristangabe für nicht zulässig erachtet. Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 03.04.2007, Az: 5 W 73/07) hat die Verwendung des Zusatzes „ca.“ in einer Lieferfrist-Angabe zwar kritisch eingeschätzt, die Frage der Zulässigkeit in dem damals gefällten Beschluss aber letztendlich offen gelassen.

In Anbetracht, dass der Bundesgerichtshof die Frage, ob „ca.“- Angaben in den Lieferfristen bestimmt genug sind, bisher noch nicht entschieden hat und zu diesem Thema bisher unterschiedliche Positionierungen verschiedener OLG existieren, empfehlen wir weiterhin, die Lieferfristen (ganz gleich, ob in Online- oder Plattformshops) ohne jegliche Zusätze anzugeben (z.B. „Lieferzeit: 3-5 Tage“).

Kommentare  

#11 Marcel 2012-11-26 13:08
bin mit @verärgerte (2) einer Meinung. Dennoch muss es ja eine Grundlage geben, auf der Geschäfte gemacht werden oder zumindest auf die man sich berufen kann wenns drauf ankommt ... nichts desto trotz gibt es immer wieder Kunden die gesetzliche Bestimmungen aufs kriminelle ausnutzen ... bei uns jedoch von 100 Kunden / max. 5 , und das ist in der Relation noch wirtschaftlich. Gute Erfahrungen machen wir mit standartisierte n Lösungsansätzen . Vor drei Jahren sind wir auch noch auf jedes Problemchen individuell eingegangen => Standartlösung kurz dem Problem anpassen, fertig. Spart ein haufen Zeit zbp. bei Retouren. De m Thema Erpressbarkeit durch neg. Bewertungen ge b ich vollkommen recht. Liebe Händler-Kollege n, bitte macht doch kurz mal eine Durchschnittsbe rechnung wieviele Kunden von 100 euch Probleme bereiten. Im Vergleich dazu, dass im Angestelltenver hältnis der Chef oder ein Mitarbeiter jeden zweiten Tag Probleme machen könnte = mir/uns hat es geholfen :-)
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#10 chris 2012-11-19 20:35
Gerichte, Anwälte, "interessante" Kunden. Why not? Raubtierkapital ismus in seiner fein(dlich)sten Art. Nur Mut. Seit kurzem bin ich HB Mitglied und (noch) begeistert am Aufbau unseres O-Shops...
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#9 Helm 2012-11-15 11:18
Es scheint so das zuviele langeweile haben, es gibt weitaus wichtigere Themen zu Klären als eine Angabe über Versandzeiten. Bisher konnte jeder Verbraucher mit der Angabe "Voraussichtlic h" etwas anfangen. Jetzt wo die Versandzeit bestimmt angegeben werden, wird es erst die Streiteren geben! Und wo wird es sich bemerkbar machen ???? = Ebay Bewertungen, schlechte Sterne, weniger Topverkäufer, höhere Gebühren! Unsere Gerichte verstehen schon lange nichts mehr vom Recht und Gerechtigkeit. Würden die Richter Bewertet werden können und deren Gehalt von den Bewertungen abhängig ist, dann würden diese Ihre Ansichten überdenken. Wir Händler sind Erpressbar geworden, jeder Einzelne! Au f ebay Kaufen ist wie Geld geschenkt bekommen und das spricht sich gerade rum!
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#8 Der Verärgerte 2 2012-11-15 07:56
Das ganze nützt nur einer speziellen Sparte: Den Anwälten. Mehr muss man dazu nicht sagen, da die passenden Worte mit Sicherheit der Zensur unterliegen.
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#7 Hans-Peter Vogt 2012-11-15 01:51
Ich kann meinen Vorrednern da nur beipflichten. Gerade bei der Post / DHL erlebe ich immer wieder unschöne Überraschungen. Da ist der EInschreibebrie f, der erst nach 10 Wochen ankommt, weil er einen Umweg über Ungarn macht, da ist das Paket, das bei einem 4-jährigen Kind irgendwo in der Nachbarschaft abgegeben wird (Wert 1000 Euro), da dauert die Lieferung mal 3 Wochen oder nur einen Tag. Wie sollen wir das als Händler bitte beeinflussen? Insofern ist eine Formulierung ... in der Regel 3-5 Tage natürlich sehr sinnvoll. Die Gerichte scheinen hier eher die Liga der Abmahnanwälte schützen zu wollen, statt den Verbraucher. Die großen Versandunterneh men werden sich aber nicht auf eine feste Lieferfrist festlegen lassen. Das Thema wird uns also wohl noch eine Weile beschäftigen.
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#6 Oliver Götze 2012-11-14 20:31
Das kann ich nur unterstreichen - da werden Urteile gefällt und Gesetze beschlossen von Leuten, die von der Materie und dessen Zusammenhänge absolut "0" Ahnung haben, oder sich nicht genug damit befassen. Zum Schluss sind es dann wieder die Online-Händler, die unzuverlässig sind, obwohl sie auf die gesamte Versandperforma nce immer nur 50% Einfluss haben. Wir urteilen uns so zu Tode und alles wird immer komplexer, was zu einem Punkt führt, an dem man mehr mit der Komplexitäts-Be wältigung zu tun hat, als sich um die Entwicklung seines Geschäftes zu kümmern.
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#5 keep racing 2012-11-14 19:28
Ich kann Heidi hier nur voll zustimmen. Weiterhin fehlt mir mittlerweile in dem Lieferanten-Kun den Verhältnis oft der vernünftige Umgang miteinander.Ein ige Kunden schlagen wegen Lappalien wild um sich und verstehen dabei überhaupt nicht, das uns weder ebay, noch der Logistiker gehört. Wir Händler sind nur ein Teil der gesamten Kette und dieses Teil wird aus meiner Sicht von derartigen Gerichtsurteile n immer mehr geschwächt. Der Kunde dagegen kann alles verlangen und darf dann auch zusätzlich noch den Händler beleidigen. Da stimmt doch was nicht.
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#4 Udo Kreiter 2012-11-14 19:10
Dass die Mütter dieser Rechts Verdreher,die diesen Mist verzapft haben und immer noch weiter ausbauen, nur um wie Parasiten und mit Zuhilfenah me geistig minder bemittelter “ Mitbewerber“, die sich den Ast auf dem Sie sitzen selber absägen, sich nicht schämen ihre Kinder was anständiges lernen lassen, ist wirklich eine Schande. Ein Glück das ist auch das Gegenteil gibt, siehe unserer Händlerbund.
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#3 Christina Ladewig 2012-11-14 18:20
Ich hatte die Lieferzeitangab e bei Ebay bisher immer so verstanden, dass der Verkäufer verspricht, in der angegebenen Frist (z.B. 1 Werktag, 2-3 Werktage etc.) die Ware abzuschicken.
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#2 Der Verärgerte 2012-11-14 17:53
Ehrlich gesagt wenn ich das wieder lese wer sich alles mit dem Mist beschäftigt. Hanseatische OLG, Kammerger icht Berlin , Landgericht Detmold ,Bundesgerichts hof. Nur wir in Deutschland müssen alles ins kleinste Detail reglementieren. 99% der Kunden lesen ja noch nicht mal das was in den Artikelbeschrei bungen steht , geschweige den das was in den AGBs steht. Das wird wieder nur für einige wenige gemacht die sich gerne mit Rechtsanwälten und Gerichten beschäftigen , hab leider auch so einen Bekannten , der macht sein ganzes Leben schon einen Spaß daraus.
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