Steuern im Online-Handel: Günter Göbel über E-Commerce und den Fiskus

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Ariane Nölte | Letzte Aktualisierung: 13.06.2013

Steuern im Online-Handel: Günter Göbel über E-Commerce und den Fiskus Das Thema „Steuern“ gehört im gewerblichen Online-Handel einfach zum täglichen Geschäft. Leider ist der deutsche Fiskus nicht grade für seine unkomplizierten Richtlinien bekannt.

Finanzamt

Wir haben mit Günter Göbel von „Steuern im Handel“ über die Besteuerung von Online-Händlern gesprochen und erfahren, was es dabei zu beachten gibt.

Herr Göbel, Sie haben sich für die Märzausgabe von „Steuern im Handel“ mit dem Thema Steuern im Online-Handel auseinandergesetzt. Inwiefern unterscheidet sich gewerblicher von privatem Online-Handel aus steuerlicher Sicht?

Das Thema „Steuern im Online-Handel“ spielt bei uns eigentlich ständig eine Rolle, weil der Fiskus da zunehmend stärker hinschaut. In der aktuellen Ausgabe haben wir die bisherige Berichterstattung quasi zusammengefasst. Die Unterschiede zwischen privatem und gewerblichem Online-Handel sind gravierend. Gewerbliche Online-Händler müssen die Einnahmen versteuern und umsatzsteuerliche Besonderheiten beachten, wenn Waren auch an Kunden im EU-Ausland verkauft werden. Wer dagegen privat über eBay oder Amazon Privatgegenstände verkauft, bleibt steuerlich verschont. Doch die Grenze, ob privat oder gewerblich gehandelt wird, ist oftmals fließend und kann nach Jahren zum Clinch mit dem Finanzamt führen. Faustformel: Wer nachhaltig Ware einkauft oder anderweitig besorgt – z.B. bei Wohnungsauflösungen – und diese mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, handelt gewerblich.

Was müssen Online-Händler dabei besonders beachten?

Online-Händler sollten sich angesichts der ständig wachsenden Zahl an neuen Kunden, die online shoppen, im Klaren darüber sein, dass die Finanzämter den Online-Handel kritisch ins Visier nehmen werden. Der Besuch des Betriebsprüfers dürfte also in naher Zukunft vorprogrammiert sein. Eine Spezialtruppe der Finanzverwaltung sucht seit Jahren konzentriert mit der Software XPIDER nach Privathändlern, deren Online-Aktivitäten eher gewerblich sein dürften. Gewerbliche Online-Händler können über die Internsetseite www.archive.org ausspioniert werden. Dort können über die waybackmachine die Portalinhalte der letzten Jahre aufgerufen werden. So ist das Finanzamt schnell im Bild, was wann online angeboten wurde. Wie können kleine Online-Händler Steuervorteile für sich nutzen? Für kleine Online-Händler gibt es vor allem bei der Umsatzsteuer Steuervorteile. Entweder ein Unternehmer beantragt beim Finanzamt die Kleinunternehmereigenschaft nach § 19 UStG und muss keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Gegenzug kann er die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer allerdings dann auch nicht als Vorsteuer geltend machen. Wer sich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidet, profitiert beim Handel mit Gebrauchtgegenständen möglicherweise von den Vorteilen der Differenzbesteuerung. Hier wird die Umsatzsteuer aus dem Differenzbetrag zwischen An- und Verkaufskosten herausgerechnet.

Wie wird die Besteuerung in einem E-Commerce-Unternehmen durch die Zusammensetzung der Käuferschaft beeinflusst?

Welche Besonderheiten gibt es beim Versand von Waren ins Ausland? Die Käuferschicht im Online-Handel ist maßgeblich dafür, ob deutsche Umsatzsteuer, ausländische Umsatzsteuer oder gar keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden muss. Bei Lieferung an Privatkunden in der EU ist die Sonderregelung des § 3c UStG zu beachten. Danach kann bis zu bestimmten Lieferschwellen eine umsatzsteuerliche Erfassung im Ausland vermieden werden (siehe ausführlich „Steuern im Handel“ Heft 1/2013). Bei Lieferung von Waren an Unternehmer im EU-Ausland müssen sich Online-Händler bis spätestens 1.10.2013 dafür entscheiden, wie Sie nachweisen können, dass die Ware im EU-Ausland tatsächlich angekommen ist (sog. Gelangensbestätigung). Bei E-Commerce-Leistungen – also bei kostenpflichtigen Downloads – müssen deutsche Unternehmen seit 1.01.2013 detaillierte Abfragen durchführen, ob die Leistung privat oder für das Unternehmen bezogen wurde (siehe Beitrag in Steuern im Handel Ausgabe 1/2013).

Glauben Sie, dass die steuerlichen Voraussetzungen in Deutschland Unternehmer im E-Commerce ausreichend unterstützen?

Ich denke schon, dass Unternehmer im Online-Handel steuerlich nicht schlechter gestellt werden als im Ausland. Sicherlich gibt es hin und wieder Diskrepanzen, wie etwa beim Umsatzsteuersatz auf E-Books. Doch steuerlichen Vorteilen im Ausland stehen oftmals nichtsteuerliche Nachteile gegenüber. Wer damit liebäugelt, seinen Online-Handel ins Ausland zu verlegen, sollte sich neben den steuerlichen Besonderheiten dringend auch über die zivilrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben im Ausland informieren. Wünschenswert wäre jedoch, wenn die Bundesregierung bzw. die Finanzverwaltung einen Ratgeber zur steuerlichen Behandlung des Online-Handels veröffentlichen würde, der Rechtssicherheit schafft. Diese Lücke versuchen wir, mit „Steuern im Handel“ zu schließen. Der Informationsdienst wird von Experten aus der Finanzverwaltung (Betriebsprüfern mit Schwerpunkt Handel und internationales Steuerrecht) und der Steuerberatung bestückt und informiert den Handel in leicht verständlicher Weise über die besten Steuergestaltungen, die dem Handel offenstehen.

Zur Person

Günter Göbel ist stellvertretender Chefredakteur beim IWW Institut für Wirtschaftspublizistik und hat im vergangenen Jahr den Informationsdienst „Steuern im Handel“ aus der Taufe gehoben. Da der Händlerbund ein Partnerunternehmen des IWW-Instituts ist, können seine Mitglieder „Steuern im Handel“ kostenlos testen und erhalten einen Dauerrabatt von 20 %.

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