Corona-Infektion kann ein Arbeitsunfall sein
Eine Ansteckung mit Covid-19 kann überall passieren, beispielsweise am Arbeitsplatz. Das muss sich aber sicher belegen lassen.
Eine Ansteckung mit Covid-19 kann überall passieren, beispielsweise am Arbeitsplatz. Das muss sich aber sicher belegen lassen.
Eine Mitarbeiterin einer Münchener Apotheke soll über 1.000 gefälschte Impfzertifikate ausgestellt haben. Jetzt wurde sie verurteilt.
Energieeinsparungen, Preiserhöhungen, Investitionsstopps: So reagieren Online-Händler auf die anhaltende Krisensituation.
Nicht jeder kann sich (aus gesundheitlichen Gründen) impfen lassen. Ohne ärztlichen Kontakt darf keine Bescheinigung darüber ausgestellt werden.
Außerdem: Milliarden Smartphones werden unsachgemäß entsorgt und der Absatz der Gebrauchtwagenplattform Auto1 sinkt auch im dritten Quartal.
Ein gefälschter Impfausweis kann Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das bestätigte nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Auch über die Gastro-Umsatzsteuer und die Absenkung der Gassteuer wurde abgestimmt. Forderungen stellt der Bundesrat bei Unternehmenshilfen und Medizinprodukten auf.
Der Bundestag hat neue Coronaregeln beschlossen, die ab dem 1. Oktober gelten sollen.
Mit einer vermeintlichen Entwarnung sorgte die Katastrophen-Warn-App Nina für Verwirrung bei den Nutzern. Die Technik soll nun überarbeitet werden.
Außerdem: Der Fitnessgeräte-Hersteller Peloton will mithilfe von Amazon zu alter Größe zurück. Und Ebay hat Neues für Autofans und Schrauber.
Durch umfassende Coronahilfen konnten von der Pandemie betroffene Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige unterstützt werden. Dabei wurden fast 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse und rund 170.000 Anträge auf Kredite gestellt. Aktuell sind alle Schutzpakete, wie die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe, ausgelaufen. Jedoch gibt es weiterhin einige pandemiebedingte steuerliche Hilfen.
Aktuell werden im Zuge der Coronapandemie noch zahlreiche steuerliche Hilfen und Vereinfachungen für Unternehmen und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Es gelten derzeit folgende Bestimmungen:
Es gelten laut Bundesregierung vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 bundesweit in bestimmten Bereichen neue spezifische Schutzmaßnahmen:
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue Voraussetzungen, um einen vollständigen Impfstatus zu erreichen. Rechtlich vollständig geimpft ist, wer drei Impfungen erhalten hat. Zwei Impfungen reichen jedoch aus, wenn bereits eine Corona-Infektion vorlag. Anders als in den Jahren zuvor spielt der Impfstatus aktuell keine Rolle mehr bei Besuchen von Restaurants, Geschäften oder Veranstaltungen.
Der Händlerbund stellt zahlreiche Informationen und hilfreiche Materialien zur Verfügung. Schnelle Antworten auf typische Fragen finden Sie im Corona-FAQ.