Aktuelle Coronawellen sorgen für millionenfachen Arbeitsausfall
Die jüngsten beiden Coronawellen haben für einen Arbeitsausfall von insgesamt 383 Millionen Stunden gesorgt.
Die jüngsten beiden Coronawellen haben für einen Arbeitsausfall von insgesamt 383 Millionen Stunden gesorgt.
Der Marktplatz Ebay präsentiert Zahlen zu seinem Corona-Soforthilfeprogramm und freut sich über großen Zuspruch aus dem stationären Handel.
Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen kommen auch auf Arbeitgeber einige Änderungen zu.
Außerdem: Airbnb verzeichnet Geschäftswachstum trotz anhaltender Pandemie, während eben jene für weitere Personalausfälle in Unternehmen sorgt.
Außerdem: Tchibo bringt ein nachhaltiges Modelabel für Damenmode heraus und eine Studie zeigt die Unglaubwürdigkeit der Klimaversprechen großer Unternehmen auf.
Außerdem: Die USA kritisieren die Entwürfe für den Digital Markets Act der EU und mehrere Lebensmittelketten fordern ein bundesweites Ende von 2G für den Handel.
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof kam zu dem Entschluss, dass die Regelung nicht die nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfülle.
Einzelhandelsbetriebe müssen sich weiterhin selber um die Durchsetzung der 2G-Regel kümmern, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Außerdem: Die Einführung der Corona-Impfpflicht verschiebt sich vermutlich um ein paar Monate und die Mainzer Polizei soll Daten der Luca-App abgegriffen haben.
In Bayern wurden 2021 deutlich mehr Fake Shops angezeigt als in den Jahren zuvor. Daran könnte die Corona-Pandemie schuld sein, so die Vermutung.
Durch umfassende Coronahilfen konnten von der Pandemie betroffene Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige unterstützt werden. Dabei wurden fast 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse und rund 170.000 Anträge auf Kredite gestellt. Aktuell sind alle Schutzpakete, wie die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe, ausgelaufen. Jedoch gibt es weiterhin einige pandemiebedingte steuerliche Hilfen.
Aktuell werden im Zuge der Coronapandemie noch zahlreiche steuerliche Hilfen und Vereinfachungen für Unternehmen und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Es gelten derzeit folgende Bestimmungen:
Es gelten laut Bundesregierung vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 bundesweit in bestimmten Bereichen neue spezifische Schutzmaßnahmen:
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue Voraussetzungen, um einen vollständigen Impfstatus zu erreichen. Rechtlich vollständig geimpft ist, wer drei Impfungen erhalten hat. Zwei Impfungen reichen jedoch aus, wenn bereits eine Corona-Infektion vorlag. Anders als in den Jahren zuvor spielt der Impfstatus aktuell keine Rolle mehr bei Besuchen von Restaurants, Geschäften oder Veranstaltungen.
Der Händlerbund stellt zahlreiche Informationen und hilfreiche Materialien zur Verfügung. Schnelle Antworten auf typische Fragen finden Sie im Corona-FAQ.