Achtung beim Verkauf von Desinfektionsmittel
Auch in dieser Woche wurde wieder ein Händler wegen eines Verstoßes gegen die Biozid-Verordnung abgemahnt.
Auch in dieser Woche wurde wieder ein Händler wegen eines Verstoßes gegen die Biozid-Verordnung abgemahnt.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerden gegen die Kontaktbeschränkungen und Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2021 zurückgewiesen.
Außerdem: Das Möbelhaus Ikea ist Opfer eines Online-Angriffs geworden. Und deutsche Manager befürchten schlechtere Arbeit aus dem Homeoffice.
Mobbing im Web nimmt weiter zu, besonders junge Menschen werden Opfer, wie eine Studie zeigt.
Außerdem: Viele Unternehmen setzen unabhängig von Pflichten aufs Homeoffice. Und Babymarkt wird zum Marktplatz.
Gleich zwei Gründe zur Abmahnung lieferte ein Verkäufer von Desinfektionsmittel in dieser Woche.
Wer bis Jahresende eine doppelte Impfung nachweist, erhält bei diesem Arbeitgeber eine satte Prämie von 5.000 Euro.
Vor der Bund-Länder-Konferenz am Donnerstag dringen einige neue verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Infektionszahlen an die Öffentlichkeit.
Ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums könnte für die Rückkehr der Homeoffice-Pflicht und für eine Impfstatusabfrage am Arbeitsplatz sorgen.
Der Umgang mit ungeimpften Mitarbeitern wirft bei vielen Arbeitgebern Fragen auf. Manche Unternehmen planen nun extra 2G-Bereiche.
Durch umfassende Coronahilfen konnten von der Pandemie betroffene Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige unterstützt werden. Dabei wurden fast 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse und rund 170.000 Anträge auf Kredite gestellt. Aktuell sind alle Schutzpakete, wie die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe, ausgelaufen. Jedoch gibt es weiterhin einige pandemiebedingte steuerliche Hilfen.
Aktuell werden im Zuge der Coronapandemie noch zahlreiche steuerliche Hilfen und Vereinfachungen für Unternehmen und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Es gelten derzeit folgende Bestimmungen:
Es gelten laut Bundesregierung vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 bundesweit in bestimmten Bereichen neue spezifische Schutzmaßnahmen:
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue Voraussetzungen, um einen vollständigen Impfstatus zu erreichen. Rechtlich vollständig geimpft ist, wer drei Impfungen erhalten hat. Zwei Impfungen reichen jedoch aus, wenn bereits eine Corona-Infektion vorlag. Anders als in den Jahren zuvor spielt der Impfstatus aktuell keine Rolle mehr bei Besuchen von Restaurants, Geschäften oder Veranstaltungen.
Der Händlerbund stellt zahlreiche Informationen und hilfreiche Materialien zur Verfügung. Schnelle Antworten auf typische Fragen finden Sie im Corona-FAQ.