Aushang mit ungeimpften Mitarbeitern sorgt für Hass im Netz
Scharfe Kritik an einem Thüringer Familienunternehmen, das eine Liste mit Fotos ungeimpfter Mitarbeiter im Pausenraum aufhing.
Scharfe Kritik an einem Thüringer Familienunternehmen, das eine Liste mit Fotos ungeimpfter Mitarbeiter im Pausenraum aufhing.
30.000 Euro erschlich sich ein 24-Jähriger, der Corona-Soforthilfen für zwei GmbHs beantragte hatte, die er längst verkauft hatte.
Nun ist es amtlich: Ab 1. November sollen Ungeimpfte keine finanzielle Entschädigung mehr bekommen, sollten sie in Quarantäne müssen.
Die Verordnung des Bundesarbeitsministers sorgt auch weiterhin für einen vereinfachten Zugang zu Kurzarbeitergeld.
Außerdem: Der nachhaltige Supermarkt Sirplus muss seine Filialen schließen. Und PayPal übernimmt den japanischen Bezahldienst Paidy.
In bestimmten Bereichen soll eine Abfrage des Impfstatus durch den Arbeitgeber nun doch möglich sein.
Eine Studie offenbart, wie Menschen im Homeoffice improvisieren müssen – und auf welche kuriosen Orte sie ausweichen.
Ein Grafiker arbeitete eine Zeit lang von Zuhause aus, nun soll er wieder ins Büro zurück.
Es herrscht Uneinigkeit über die Impfstatusabfrage von Arbeitnehmern. Dürfen Arbeitgeber bald den Impfstatus ihrer Angestellten abfragen?
Außerdem: Fielmann setzt künftig noch stärker auf den Online-Bereich. Und das Konsumklima trübt sich ein.
Durch umfassende Coronahilfen konnten von der Pandemie betroffene Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige unterstützt werden. Dabei wurden fast 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse und rund 170.000 Anträge auf Kredite gestellt. Aktuell sind alle Schutzpakete, wie die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe, ausgelaufen. Jedoch gibt es weiterhin einige pandemiebedingte steuerliche Hilfen.
Aktuell werden im Zuge der Coronapandemie noch zahlreiche steuerliche Hilfen und Vereinfachungen für Unternehmen und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Es gelten derzeit folgende Bestimmungen:
Es gelten laut Bundesregierung vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 bundesweit in bestimmten Bereichen neue spezifische Schutzmaßnahmen:
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue Voraussetzungen, um einen vollständigen Impfstatus zu erreichen. Rechtlich vollständig geimpft ist, wer drei Impfungen erhalten hat. Zwei Impfungen reichen jedoch aus, wenn bereits eine Corona-Infektion vorlag. Anders als in den Jahren zuvor spielt der Impfstatus aktuell keine Rolle mehr bei Besuchen von Restaurants, Geschäften oder Veranstaltungen.
Der Händlerbund stellt zahlreiche Informationen und hilfreiche Materialien zur Verfügung. Schnelle Antworten auf typische Fragen finden Sie im Corona-FAQ.