Flirt-Coach bekommt Geldstrafe
10.000 Euro Soforthilfe erhielt ein Flirt-Coach, weil er angeblich seit der Pandemie keine Einnahmen mehr hatte. Das stellte sich jedoch als Lüge heraus.
10.000 Euro Soforthilfe erhielt ein Flirt-Coach, weil er angeblich seit der Pandemie keine Einnahmen mehr hatte. Das stellte sich jedoch als Lüge heraus.
Außerdem: Ebay Kleinanzeigen soll neuen Namen bekommen und weiter wachsen. Und einen weiteren Lockdown soll es nicht geben.
Die Bund-Länder-Konferenz hat über die neuen Regeln bezüglich der Corona-Pandemie abgestimmt. Hier ein Überblick.
Immer mehr Unternehmen setzen auf eine verpflichtende Impfung. Auch der Streaming-Dienst Netflix gehört dazu.
Eine Quarantäne-Anordnung wegen einer Corona-Infektion ist nicht vergleichbar mit einer Arbeitsunfähigkeit.
So mancher Urlaub musste auf Grund der Corona-Pandemie ausfallen. Aber wann müssen die Reiseveranstalter Geld zurück zahlen?
Außerdem: Lush lässt seine handgemachten Seifen nun auch vom Lieferdienst Wolt bringen. Und Cyberangriffe werden zunehmend bedrohlicher.
Die Neustarthilfe Plus gilt für den Zeitraum Juli und September 2021 und fällt etwas höher aus als das Vorgängerprogramm.
Um illegale Partys in der Pandemie zu verhindern, hat die Online-Unterkunftsvermittlung Airbnb an ihrem System geschraubt.
Ohne den Online-Handel hätten es viele stationäre Geschäfte in der Krise schwerer gehabt. Wir haben drei Branchenverbände nach ihren Erfahrungen gefragt.
Durch umfassende Coronahilfen konnten von der Pandemie betroffene Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige unterstützt werden. Dabei wurden fast 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse und rund 170.000 Anträge auf Kredite gestellt. Aktuell sind alle Schutzpakete, wie die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe, ausgelaufen. Jedoch gibt es weiterhin einige pandemiebedingte steuerliche Hilfen.
Aktuell werden im Zuge der Coronapandemie noch zahlreiche steuerliche Hilfen und Vereinfachungen für Unternehmen und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Es gelten derzeit folgende Bestimmungen:
Es gelten laut Bundesregierung vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 bundesweit in bestimmten Bereichen neue spezifische Schutzmaßnahmen:
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue Voraussetzungen, um einen vollständigen Impfstatus zu erreichen. Rechtlich vollständig geimpft ist, wer drei Impfungen erhalten hat. Zwei Impfungen reichen jedoch aus, wenn bereits eine Corona-Infektion vorlag. Anders als in den Jahren zuvor spielt der Impfstatus aktuell keine Rolle mehr bei Besuchen von Restaurants, Geschäften oder Veranstaltungen.
Der Händlerbund stellt zahlreiche Informationen und hilfreiche Materialien zur Verfügung. Schnelle Antworten auf typische Fragen finden Sie im Corona-FAQ.