Coronaschutzimpfung: Was darf der Arbeitgeber?
Wie weit dürfen Arbeitgeber gehen, damit die Mitarbeiter sich impfen lassen?
Wie weit dürfen Arbeitgeber gehen, damit die Mitarbeiter sich impfen lassen?
Eventim darf die Vorverkaufsgebühren bei der Erstattung von Ticketpreisen als Zwischenhändler nicht behalten.
Außerdem: Zalando gibt seinen Mitarbeitern eine Woche Extra-Urlaub und Rewe investiert in den Lieferdienst Flink.
Auch im Mai wurde auf Twitter wieder gescherzt – unter anderem über Digitalisierung in Coronazeiten und neue WhatsApp-Regeln.
Außerdem: Unternehmensdaten der Supermarktkette Tegut sind im Darknet gelandet und immer mehr Deutsche haben Einkünfte in Millionenhöhe.
Der Wettbewerb im Essens-Liefergeschäft nimmt zu: Neben Uber Eats und Delivery Hero will nun auch Doordash hierzulande mitmischen.
Außerdem: Online-Kriminelle sind in der Coronazeit professioneller geworden. Und der Krankenstand ist deutlich gesunken.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, Lockerungen der Covid-19-Maßnahmen zuzulassen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Außerdem: Intel fordert staatliche Hilfen in Milliardenhöhe für eine europäische Chipfabrik und in Baden-Württemberg fliegen Schulen wieder aus dem Hochschulnetz.
Außerdem: Tesla erzielt Millionengewinn aus Bitcoinverkauf und Tegut ist Opfer eines Cyberangriffs geworden.
Durch umfassende Coronahilfen konnten von der Pandemie betroffene Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige unterstützt werden. Dabei wurden fast 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse und rund 170.000 Anträge auf Kredite gestellt. Aktuell sind alle Schutzpakete, wie die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe, ausgelaufen. Jedoch gibt es weiterhin einige pandemiebedingte steuerliche Hilfen.
Aktuell werden im Zuge der Coronapandemie noch zahlreiche steuerliche Hilfen und Vereinfachungen für Unternehmen und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Es gelten derzeit folgende Bestimmungen:
Es gelten laut Bundesregierung vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 bundesweit in bestimmten Bereichen neue spezifische Schutzmaßnahmen:
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue Voraussetzungen, um einen vollständigen Impfstatus zu erreichen. Rechtlich vollständig geimpft ist, wer drei Impfungen erhalten hat. Zwei Impfungen reichen jedoch aus, wenn bereits eine Corona-Infektion vorlag. Anders als in den Jahren zuvor spielt der Impfstatus aktuell keine Rolle mehr bei Besuchen von Restaurants, Geschäften oder Veranstaltungen.
Der Händlerbund stellt zahlreiche Informationen und hilfreiche Materialien zur Verfügung. Schnelle Antworten auf typische Fragen finden Sie im Corona-FAQ.