Digital Tech Newsflash: Ebay startet VR-Kaufhaus | Die Queen setzt auf moderne Technologien | Samsung vs. Verbraucherzentrale

Veröffentlicht: 20.05.2016 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 21.07.2021

In Australien haben Ebay und die Warenhauskette Myer das erste Virtual Reality-Kaufhaus ins Leben gerufen. Außerdem in unserem Digital Tech Newsflash: Die Queen hat in einer Rede deutlich moderne Technologien angepriesen. Und der südkoreanische Konzern Samsung muss sich mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auseinandersetzen.

Die Queen von England

Shaun Jeffers / Shutterstock.com

Ebay & Myer ermöglichen Virtual Reality-Kaufhaus

Konzerngiganten wie Facebook und Google arbeiten kräftig daran, zukünftig erfolgreich den Virtual Reality-Markt für sich zu gewinnen. Nun stößt auch Ebay hinzu. In Australien kooperiert der Online-Marktplatz zusammen mit der Warenhauskette Myer, um den Kunden ein Virtual Reality-Kaufhaus zur Verfügung zu stellen.

Notwendig sind dafür die entsprechende App sowie ein Cardboard-Reader (z. B. von Google) beziehungsweise ein Virtual Reality-Headset (Samsung). Wenn beides vorhanden ist, können sich Kunden in einem virtuellen Kaufhaus etwa 12.500 Produkte ansehen und diese auch in den Warenkorb legen. Auch das Thema Personalisierung wurde von den beiden Unternehmen nach Berichten der Internet World berücksichtigt: So soll sich das Sortiment bei jedem Besuch dem jeweiligen Nutzerverhalten anpassen.

Dabei können die Kunden jedoch nicht virtuell durch das Kaufhaus laufen. Vielmehr werden ihnen Produkte in der unmittelbaren Umgebung angezeigt, die sie sich dann näher ansehen können, indem sie den Artikel für eine gewisse Zeit lang optisch fixieren. In dem folgenden Video stellt Ebay die Funktionsweise noch einmal ausführlich vor:

Die Queen hält große Stücke auf moderne Technologien

An manchen Technologien, die derzeit noch nicht vollkommen ausgereift sind, führt zukünftig kaum ein Weg vorbei. Ob selbstfahrende Autos auch dazugehören, steht noch in den Sternen. Wenn es nach der Queen geht, ist die Antwort auf diese Frage jedoch relativ eindeutig. Das britische Oberhaupt hat sich in einer Rede explizit für diese Technologie ausgesprochen.

„Meine Minister werden sicherstellen, dass sich Großbritannien an der Spitze von neuen technologischen Entwicklungen und Formen des Transports befinden wird – inklusive autonome und Elektrofahrzeuge“, heißt es von der Queen. Laut Mashable.com soll der Markt weltweit bis 2025 etwa 1,31 Billionen US-Dollar wert sein.

Doch nicht nur das: Auch für ein schnelles und überall verfügbares Internet setzt sich die Queen ein. Jeder britische Haushalt soll davon letztendlich profitieren können. Dadurch soll „Großbritannien zum Anführer der digitalen Wirtschaft werden.“

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Samsung hat Probleme mit der Verbraucherzentrale

Der südkoreanische Technologiekonzern Samsung muss sich derzeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen herumschlagen. Dabei geht es um ein bestimmtes Fernsehermodell von Samsung – dem UE40H6270. Dieser besitzt einen Internetanschluss, der dem WDR nach der ausschlaggebende Grund für die Probleme darstellt. Sobald der Smart-TV eingeschaltet wird, verbindet sich dieser mit dem Internet und die jeweilige IP-Adresse des Internetanschlusses wird an einen Samsung-Server übertragen.

Durch die Übermittlung der IP-Adresse kann der Nutzer eindeutig identifiziert werden, ohne überhaupt eine Information darüber zu erhalten. Wenn es nach der Verbraucherzentrale NRW geht, beachtet Samsung hierbei nicht das geltende Datenschutzrecht. „Samsung muss vor der Nutzung der HbbTV-Funktion in verständlichen und gut wahrnehmbaren Datenschutzbestimmungen über die Erhebung und Verwendung von Daten informieren“, erklärt die Verbraucherzentrale.

Dies wurde lediglich an einem TV-Modell getestet. Dadurch sei davon auszugehen, dass auch andere Gerätereihen betroffen seien. Die Nutzer sollen der Verbraucherzentrale nach besser darüber informiert werden, dass Informationen an Samsung rausgehen beziehungsweise diese erst ihre Zustimmung geben müssen. Außerdem sei die Gebrauchsanleitung, in der darauf hingewiesen wird, mit 56 Seiten eindeutig zu lang. Deswegen hat am 19.05.2016 der Prozess am Landgericht Frankfurt zwischen beiden Parteien begonnen.

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