Neues Gesetz: Bundestag verpflichtet zum Glasfaserausbau

Veröffentlicht: 08.07.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 08.07.2016

Deutschland will den Breitbandausbau vorantreiben – nun auch mit gesetzlicher Verpflichtung. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das öffentliche Versorgungsnetzbetreiber dazu verpflichten sollen, ihre Infrastruktur für Breitband zu öffnen und Glasfaserkabel zu verlegen.

Glasfaserkabel

(Bildquelle Glasfaserkabel: asharkyu via Shutterstock)

Öffentliche Versorgungsnetzbetreiber, wie etwa Stadtwerke, sollen in die Pflicht genommen werden, ihre bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen und Glasfaserkabel mitzuverlegen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition am Donnerstag verabschiedet. Die Linken enthielten sich bei der Abstimmung, die Grünen stimmten gegen den Gesetzesentwurf.

Legen die Betreiber neue Straßen an oder sanieren vorhandene Strecken, sollen sie per Gesetz dazu verpflichtet werden, Glasfaserkabel zu verlegen, wie Heise Online berichtet. „Wird ein Neubaugebiet erschlossen, müssen ebenfalls die Leitungen zur schnellen Datenübertragung in den Boden kommen. Bestehende Gemeinschaftseinrichtungen wie Energie- und Abwassernetze an Straßen sowie Schienen und Wasserwege mit freien Kapazitäten sollen genutzt werden, um Glasfaserleitungen, andere Übertragungstechnik oder zumindest Leerrohre zu verlegen“, schreibt das Magazin.

Politik will 20 Mio. Euro in drei Jahren einsparen

Der Entwurf sieht aber auch die oberirdische Verlegung von Telekommunikationslinien vor, solange das Landschaftsbild „nicht unzumutbar beeinträchtigt“ wird. Damit könnten die Netzbetreiber die Ausbaukosten um etwa 50 Prozent reduzieren. Die oberirdischen Leitungen könnten so im ländlichen Raum außerhalb geschlossener Ortschaften in Betracht gezogen werden. Zur Regel soll diese Art der Leitung aber nicht werden.

Zudem sollen auch Ampeln und Straßenlaternen für die digitale Infrastruktur genutzt werden können und die Genehmigungsverfahren gestrafft werden. Diese Änderungen seien auf Antrag der Koalition in den Entwurf eingeflossen.

Die Politik rechnet mit Einsparungen von bis zu 20 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren. Diese Kostensenkung sei für alle Fraktionen für den Erfolg der Digitalisierung entscheidend. Die Linken enthielten sich, da sie „Ineffizienzen“ in dem neuen Gesetzesentwurf sahen. Die Grünen forderten, dass die Kosten für Länder, Kommunen und Versorger klarer aufgeschlüsselt werden. Zudem soll die Regierung bis zum Jahr 2018 eine Breitbandstrategie entwickeln – bis 2021 sollen 75 Prozent der Haushalte mit Glasfaseranschlüssen versorgt sein. Der Bundesrat muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen.

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