Digital Tech Newsflash: Drohnen im 19. Jahrhundert | Menschen wollen Robotergefühle nicht verletzen | Apple plant Curved-iPhone | Spotify, Apple Music und Amazon Prime benachteiligen Kunden | Bund will in Krisenfällen IT-Versorgung sichern

Veröffentlicht: 25.08.2016 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 25.08.2016

Heute im Digital Tech Newsflash: Nikola Teslas Drohne des 19. Jahrhunderts, die Gefühle der Roboter, das gekrümmte iPhone von Apple, das Kleingedruckte der Streaming-Anbieter und die IT-Versorgung in Krisenfällen.

Teslas Drohnenkonzept

© United States Patent and Trademark Office

1898: Nikola Tesla sagt die Kriegsdrohne voraus

Im Newsflash sollte es normalerweise um „Neues“ gehen und nicht um die heißesten Trends des 19. Jahrhunderts, doch ein Patent, welches Nikola Tesla im Jahr 1898 (kein Druckfehler) anmeldete und das in den vergangenen Tagen seinen Weg ins Internet fand, zeigt in erstaunlicher Weise, was für ein Vordenker Tesla tatsächlich war. Das Patent wurde am 8. November 1898 zugelassen, wie Gizmodo berichtet. Darin beschreibt er, dass man seine Erfindung steuert, indem „Wellen produziert werden, Impulse oder Strahlungen, die sich durch die Erde, Wasser oder die Atmosphäre beziehen lassen“ und die das Objekt erreicht, solange es in Reichweite bleibt. Er dachte dabei also an Radiowellen. Im Patent nahm er auch die Drohnenkriegsführung voraus. Das Gerät würde durch seine „unlimitierte Zerstörungskraft“ Frieden bringen. Über ein Jahrhundert, bevor es echte unbemannte Drohnen gab, wusste Tesla also bereits Bescheid. Ähnlich übrigens wie über Smartphones und Fernsehen.

Menschen lügen, damit sich Roboter nicht schlecht fühlen

Eine Studie der Universitäten Bristol und London belegt, dass Menschen Roboter anlügen, um deren Gefühle nicht zu verletzen, sofern sie genug menschliche Züge haben. Dafür wurde der Roboter Bert konzipiert, der große Augen und einen Mund hat, damit er glücklich oder traurig aussehen kann. Wie der Telegraph schreibt, sollte der Roboter beim Kochen helfen. In einem Durchlauf erledigte er seine Aufgaben perfekt, im nächsten machte er Fehler, ohne eine Miene zu verziehen. Im dritten Testdurchlauf ließ er zum Beispiel ein Ei fallen und reagierte darauf mit einem traurigen Gesicht und entschuldigte sich. Danach fragte er, ob er einen Job in der Küche bekommen könnte. Weil er dabei so herzallerliebst aussah, hatten viele Köche Angst, er würde wieder traurig werden, würden sie „nein“ sagen. Ein Teilnehmer wollte die Gefühle des Roboters nicht verletzen, ein anderer fühlte sich emotional erpresst. 15 von 21 Teilnehmern arbeiteten am liebsten mit dem dritten Bert, obwohl er Fehler machte.

Trauriger Roboter

© University Of Bristol

Bringt Apple ein Curved-iPhone?

Laut einem Medienbericht, auf den sich Golem.de bezieht, plant Apple zum 10. Jubiläum des iPhone 2017 ein ganz besonderes Smartphone: Es soll ein gekrümmtes OLED-Display haben. Dabei soll es nicht wie Curved-TVs nach innen gewölbt (das wäre auch ganz schön unpraktisch), sondern wie Samsungs Galaxy Edge an den Seiten nach hinten gebogen sein. Es soll sich um ein optimiertes iPhone 7 mit 5,8 Zoll Bildschirmgröße handeln. Die flexiblen OLEDs sollen dabei wohl von Samsung an Apple geliefert werden. Angesichts der Tatsache, dass Samsung bereits entsprechende Geräte hat, kommt die Idee überraschend spät, ist doch sonst eher Apple der Technologievorreiter. Dafür tüftelt man an einer Touchscreen-Leiste für das nächste Macbook Pro – die hat noch nicht jeder.

Mangelhafte AGB bei Spotify, Apple Music und Amazon Prime

Die Stiftung Warentest hat in einem Test die bekannten Streaming-Dienste Spotify, Apple Music und Amazon Prime abgewertet, weil das Kleingedruckte schwer verständlich ist und die AGB sehr deutliche Mängel aufweisen. Das berichtet die FAZ. Die Datenschutzerklärungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden Klauseln enthalten, die vor deutschen Gerichten keine Gültigkeit hätten. Spotify etwa behält sich vor, Nutzer jederzeit kündigen zu können. Komplett ohne Mängel in der Datenschutzerklärung kam nur Aldi Life Musik aus. Dass ausgerechnet die US-amerikanischen Big Player Mängel in den AGB haben, dürfte aber eigentlich kaum jemanden überrascht haben. Stiftung Warentest testete insgesamt elf deutschsprachige Musik-Streaming-Dienste in mehreren Kategorien.

Zivilschutz: Im Krisenfall soll auch die IT-Versorgung gesichert sein

Der Begriff „Hamsterkäufe“ wird gerade heißer Anwärter auf das Unwort des Jahres. Das neue Zivilschutzkonzept der Bundesregierung sorgte in den vergangenen Tagen für Verunsicherung und, seien wir ehrlich, auch viel Erheiterung. Dabei geht es, laut heise.de, aber nicht nur um die Nahrungsversorgung in Katastrophenfällen, sondern um eine generelle Grundversorgung in Notsituationen. Für den Bund gehört dazu auch eine IT-Versorgung. So sieht das Konzept vor, dass entsprechende Anbieter den „öffentlich zugänglichen Telefondienst“ und Datendienste wie Internetzugang und E-Mail „absichern“ müssten. Rechenzentren, die Cloud-Dienste anbieten, müssten gewisse Sicherheitsstandards gewährleisten. Die Privatperson sollte Akkus und Batterien auf Vorrat haben. So gut waren wir wahrscheinlich noch nie auf die Zombie-Apokalypse vorbereitet.

 

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