Investor zieht Twitter wegen Mitgliederzahlen vor Gericht

Veröffentlicht: 19.09.2016 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 19.09.2016

Ein Investor hat in den USA eine Klage gegen Twitter eingereicht. Er ist enttäuscht über Aussagen, die Twitter im Jahr 2014 getroffen haben soll und die so dann nicht eingetroffen sind.

Twitter auf Smartphone

Bildquelle: Twin Design / Shutterstock.com

Twitter hat rechtliche Probleme, denn ein Investor hat eine Klage gegen das Netzwerk eingereicht. Der Investor wirft Twitter vor, im vergangenen Jahr falsche und irreführende Aussagen an die Investoren weitergegeben zu haben. Dabei richtet sich die Klage auch gegen den ehemaligen Twitter-Geschäftsführer Dick Costolo und dem amtierenden Finanzdirektor Anthony Noto.

Der Kläger ist Doris Shenwick und er hat seine Klage in einem Gericht im Norden Kaliforniens eingereicht. Seiner Meinung nach habe Twitter in den Geschäftsberichten für den Zeitraum zwischen dem vierten Quartal 2014 und dem zweiten Quartal 2015 mit falschen Aussagen den Aktienkurs der Twitter-Aktie beeinflusst und künstlich aufgeblasen.

Fraglich, ob Investor Erfolg haben wird

Eine der zentralen Aussage, die von Shenwick kritisiert wird, bezieht sich auf die Nutzerzahl von Twitter. So soll der Vorstand von Twitter gegenüber den Investoren im Jahr 2014 gesagt haben, dass man darin vertraue, baldmöglichst die Nutzerzahl deutlich zu erhöhen. Man wollte für das Jahr 2014 pro Quartal durchschnittlich 14 Millionen Nutzer hinzugewinnen.

Im Februar 2015 dann stellte Twitter die Zahlen für das vierte Quartal 2015 vor. Dort stellte der Vorstand u. a. die neuen Nutzerzahlen für das vierte Quartal 2014 vor und konnte demnach die zuvor gemachten Aussagen nicht erfüllen: Denn statt der durchschnittlich angepeilten 14 Millionen neuen Nutzer waren es im vierten Quartal 2014 letztlich nur vier Millionen neuer Nutzer. Danach sei der Kurs der Aktie stetig gesunken, so der Vorwurf von Doris Shenwick.

Shenwick bezieht sich auf Richtlinien der Börsenaufsicht, die offenbar börsennotierte Unternehmen daraufhin verpflichten, keine unwahren Statements gegenüber den Investoren abzugeben. Doch ob diese Richtlinien, die aus dem Jahr 1934 sind, ausreichen, um erfolgreich gegen Twitter zu klagen, ist fraglich. Twitter selbst hat bis dato noch nicht auf die Klage reagiert.

 

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