Bundesregierung beschließt Gesetz zum autonomen Fahren

Veröffentlicht: 26.01.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 26.01.2017

Autopiloten werden legal: Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zum automatisierten Fahren beschlossen. Dieser ist allerdings nicht frei von Kritik.

selbstfahrendes Auto

© riopatuca / Shutterstock.com

„Das automatisierte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils. Dafür schaffen wir jetzt das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt“, freut sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Am gestrigen Mittwoch hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der erstmals Regelungen für selbstfahrende Autos festlegt. In Zukunft dürfen automatisierte Fahrsysteme das Fahren selbständig übernehmen. Der Fahrer darf die Hände vom Lenkrad nehmen und muss nur wieder aktiv werden, wenn ihn das System dazu auffordert.

E-Mails checken? Wer weiß

In der Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird Dobrindt mit den Worten zitiert: „Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.“ So einfach ist es allerdings offenbar nicht. Denn in Paragraph 1 b des Gesetzestextes heißt es: „Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen, wenn er erkennt oder aufgrund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen.“ Wenn ich E-Mails schreibe, kann ich allerdings kaum erkennen, ob sich vor mir eine Gefahrensituation entwickelt.

Das sorgt für Kritik am Gesetzesentwurf, etwa von Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik bei Bündes 90/Die Grünen, der gegenüber SpOn ausführt, „dass sie als Fahrer E-Mails checken dürfen oder im Internet surfen, steht eben nicht im Entwurf. Es gibt keine Definition der erlaubten Tätigkeiten. Stattdessen gibt es eine Definition der Pflichten für Fahrer, die alles andere als kundenfreundlich ist.“ Die Bundesregierung selbst gibt an, dass „die letzte Verantwortung grundsätzlich beim Menschen“ bleibt.

Wer haftet beim Unfall?

Kühn spricht von einer „Rechtsunsicherheit für die Verbraucher“, weil die Frage nach der Haftung bei Unfällen durchaus Interpretationsspielraum lässt. Um zu klären, wer im Falle eines Unfalls verantwortlich ist, müssen automatisierte Fahrsysteme mit einer Blackbox ausgestattet sein, die aufzeichnet, wann ein Fahrer fuhr, wann das System übernahm oder wann der Fahrer aufgefordert wurde, selbst zu übernehmen. Allerdings ist eine Übergabezeit im Gesetz nicht definiert. Zudem verbietet oder erlaubt es nicht explizit die Tätigkeiten, die der Fahrer durchführen darf, während das Auto selbständig fährt. Streitfälle sind hier vorprogrammiert. Am Ende heißt es also sicherheitshalber trotzdem weiter, dass man auch mit Autopilot den Verkehr im Blick haben sollte.

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