Cayla darf nicht mehr mitspielen – Bundesnetzagentur verbietet Kinderpuppe

Veröffentlicht: 22.02.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.02.2017

Es hat viele traurige Kinderaugen gegeben, nachdem die Meldung der Bundesnetzagentur in der Welt war: „Bundesnetzagentur zieht Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr“. Doch Cayla soll ein Risiko für die Privatsphäre in deutschen Kinderzimmern sein.

Puppenspion
© Kenishirotie / Shutterstock.com

Bundesnetzagentur zieht Cayla aus dem Verkehr 

Die Bundesnetzagentur ist neben der Regulierung des Post- und Telekommunikationsmarktes auch für die Durchsetzung des Verbotes von Spionagegeräten zuständig. Vor diesem Hintergrund ist die Verbindung zwischen einer Kinderpuppe und der Bundesnetzagentur freilich nur schwer herstellbar. Licht ins Dunkel kommt jedoch, wenn man sich die Funktionen der Kinderpuppe Cayla etwas näher betrachtet.

Cayla ist blond und für ihre sieben Jahre etwas klein geraten. Jedoch weiß sie schon sehr viel: Man kann ihr Fragen stellen und sich mit ihr unterhalten. Cayla hat sogar eine eigene Webseite und eine eigene App. Damit ist sie quasi eine Kinderpuppen-Version von Alexa. Und genau hier liegt der Hase – äh, die Puppe – im Pfeffer begraben.

Funkfähiges Spielzeug, das zur heimlichen und unbemerkten Tonaufnahme geeignet ist, ist in Deutschland verboten. Die ersten Spione, unter anderem Cayla, hat die Bundesnetzagentur bereits vom deutschen Markt genommen.

Privatsphäre gerade bei Kindern zu schützen

Was Cayla und andere Spielzeuge alles mitbekommen, dürfte einigen Eltern gar nicht so recht sein. Ohne deren Wissen können Gespräche aus dem Kinderzimmer aufgenommen und an unbekannte Server übertragen werden. Diese Daten in den falschen Händen können neben unerwünschter Werbung noch zu weitaus übleren Folgen führen, etwa wenn unsichere Bluetooth-Verbindungen angezapft werden.

Der Hersteller trifft zwar in seinem FAQ Aussagen zur Online-Sicherheit. Diese können jedoch die Angst vor einem Eingriff in die Privatsphäre nicht ausräumen.

Verkauf und Besitz verboten

Obwohl auch das Besitzen von Spionagegeräte verboten ist, will die Bundesnetzagentur nicht gegen die Eltern vorgehen. Wer aber sehr wohl mit Post von der Bundesnetzagentur rechnen muss, sind Hersteller und Händler. Die Bundesnetzagentur kann insbesondere Händler und die Plattformbetreiber zur Löschung des Angebotes auffordern, um den weiteren Verkauf zu unterbinden.

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