10 Millionen US-Dollar Strafe für Bitcoin-Mining-Firmen GAW Miners und ZenMiner

Veröffentlicht: 07.06.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 07.06.2017

In den USA wurden zwei Bitcoin-Mining-Firmen zu einer Millionenstrafe verurteilt, weil Rechnerleistung verkauft wurde, die gar nicht vorhanden war.

Bitcoin

© M. Primakov / Shutterstock.com

Die beiden Bitcoin-Mining-Firmen GAW Miners und ZenMiner sollen Rechnerleistung für Bitcoin-Mining verkauft haben, die gar nicht vorhanden war. Die US-Börsenaufsicht SEC hat vor einem Bezirksgericht nun ein Versäumnisurteil erwirkt. Beide Unternehmen müssen nun eine Strafe von über 10 Millionen US-Dollar zahlen und darüber hinaus ein Bußgeld von jeweils einer Million US-Dollar. Die Klage wurde bereits 2015 eingereicht, meldet Heise. Das Mining dient zur Aufrechterhaltung und Validierung des Bitcoin-Netzwerkes, bei dem teilnehmende Rechner quasi um die Wette Hashwerte errechnen. Der Vorgang wird allerdings immer unprofitabler, weil er sehr teuer ist.

Investoren bezahlten für fiktive Leistung

Die Unternehmen des Gründers Joshua G. hätten ein Schneeballsystem betrieben, um an Investorengelder zu kommen. Über beide Firmen hatte G. Anteilsscheine, sogenannte „Hashlets“ verkauft, die angeblich eine Hashing-Leistung für Bitcoin-Mining garantierten. Allerdings sollen beide Firmen Anteile über die vorhandene Rechnerkapazität hinaus verkauft haben, sodass ein großer Teil der Investoren für eine fiktive Leistung bezahlt hat. Die Ausschüttungen an die Investoren stammten demnach nicht hauptsächlich aus den Mining-Erträgen, sondern aus den Geldern neuer Investoren. Insgesamt hätten etwa 10.000 Anleger 20 Millionen US-Dollar in das System investiert.

Anfang 2014 hatte Joshua G. mit GAW Miners Mining-Hardware weiterverkauft und später das Hosting für Mining-Hardware angeboten. Dafür wurde ZenMiner gegründet, von G. aber eine nicht vorhandene Unabhängigkeit vorgetäuscht. Es kam sogar zu einer fingierten Firmenübernahme durch GAW Miners. Beide Firmen sind nicht mehr aktiv, allerdings läuft gegen G. noch ein weiteres Verfahren, das von der SEC angestrengt wurde.

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