Schleichwerbung bei YouTube: „Flying Uwe“ muss Strafe zahlen

Veröffentlicht: 09.06.2017 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 09.06.2017

Der YouTuber „Flying Uwe“ muss 10.500 Euro Strafe zahlen. Der Grund: Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ist der Meinung, dass der erfolgreiche Streamer über bestimmte Produkte sehr positiv geredet hat, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen. Sollte sich Flying Uwe auch weiterhin nicht an die Vorgaben halten, könnte sich die Summe sogar auf 500.000 Euro erhöhen.

YouTube-Smartphone

© Daniel Krason - Shutterstock.com

Erfolgreiche YouTuber haben eine enorme Reichweite, die sich in vielen Fällen aus Heranwachsenden zusammensetzt, auf die die Streamer enormen Einfluss nehmen können. Dies geschieht nicht nur durch bestimmte Meinungsäußerungen, sondern insbesondere auch durch das Platzieren von Produkten beziehungsweise die (verbale) Einschätzung ebendieser. Meistens wird dies, korrekterweise, durch entsprechende Einblendungen gekennzeichnet, doch es gibt auch viele Fälle, wo dies eben nicht geschieht.

Und genau dies ist nun einem YouTuber zum Verhängnis geworden. Dieser nennt sich „Flying Uwe“, hat mittlerweile knapp 1,1 Millionen Abonnenten und konzentriert sich auf Fitness- und Kampfsportthemen. In seinen Videos soll er in einigen Fällen unverhältnismäßig positiv über bestimmte Produkte geredet haben, ohne dies als „Dauerwerbesendung“ zu kennzeichnen, berichtet W&V. Deswegen hat ihn die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro verdonnert.

Bußgeld kann sich deutlich erhöhen

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, meint der Medienratsvorsitzende der Medienanstalt MA HSH. „Wer professionell auf YouTube oder ähnlichen Plattformen agiert, muss sich auch an die geltenden Werbebestimmungen halten.“ Flying Uwe soll mit seinem Verhalten gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen haben, weswegen er als erster deutsche Streamer überhaupt ein Bußgeld zahlen muss, wie W&V anmerkt. Dieses kann sich sogar noch auf bis zu eine halbe Million Euro erhöhen, falls er sich auch weiterhin nicht an die Auflagen hält. Gegen das Urteil kann jedoch auch noch Einspruch eingelegt werden.

In der April-Ausgabe unseres Onlinehändler Magazins haben wir uns ausführlich mit dem Phänomen YouTube auseinandergesetzt und hierbei insbesondere unter die Lupe genommen, wie die Stars der Streaming-Plattform aktuell auch verstärkt in den E-Commerce einsteigen wollen. Einige entscheiden sich hierbei für einen eigenständigen Online-Shop, andere wiederum vertreiben schlichtweg eigene Produkte digital.

 

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