Sachsen erhält 100-prozentige Förderung für Glasfaserausbau

Veröffentlicht: 22.12.2017 | Geschrieben von: David Barthelmann | Letzte Aktualisierung: 22.12.2017

Wie der Wirtschaftsminister Martin Dulig am 20. Dezember 2017 bekannt gab, soll der komplette Eigenanteil der Kommunen für den Glasfaserausbau in Sachsen übernommen werden. Ziel soll es sein, bis zum Jahr 2025 das Bundesland flächendeckend mit Glasfaser zu versorgen.

Glasfaser
© asharkyu/ shutterstock

Martin Dulig sprach am 20. Dezember von einer entscheidenden Zukunftsinvestition. Der Bund sowie das Land Sachsen übernehmen nun die Eigenanteile der Kommunen für den Glasfaserausbau komplett. Somit heißt es 100 Prozent Förderung für 100 Prozent Glasfaserausbau. Bis 2025 soll das Land flächendeckend mit 100 MBit/s versorgt werden, wie golem berichtet.

Beteiligte Landkreise und geplante Investitionen

In dieser Woche hat das Bundesverkehrsministerium Zuschläge für den 5. Förderaufruf zum Breitbandausbau erteilt. Sachsen war diesmal mit 40 Anträgen erfolgreich. Insgesamt wurden 57 Anträge eingereicht. Über 17 Anträge soll bislang noch nicht entschieden worden sein. Zu den Landkreisen, die die Anträge gestellt haben, gehören Leipzig, Erzgebirgskreis, Görlitz, Mittelsachsen, Zwickau, Meißen und der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge sowie die kreisfreie Stadt Dresden. Damit sind 7 der insgesamt 10 sächsischen Landkreise vertreten. Insgesamt planen die Antragsteller Investitionen von 162 Millionen Euro in den Breitbandausbau. Hierbei übernimmt der Bund bereits 93 Millionen Euro. Das Land Sachsen kofinanziert das Projekt weiterhin mit 53 Millionen Euro.

Laut Dulig (SPD) habe sich seine Partei seit Anfang der Legislaturperiode dafür starkgemacht, den Breitbandausbau mit 98 Prozent zu fördern. Nun habe man sich gemeinsam mit dem CDU-Ministerpräsidenten (Michael Kretschmer) für eine 100-prozentige Übernahme der Kosten entschieden. Die Eigenanteile der Kommunen würden somit vollständig übernommen. Dennoch müsse laut des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko) sichergestellt werden, dass die im laufenden Bundesförderprogramm zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich in die konkreten Ausbauprojekte fließen. Die hohe Komplexität der Förderbedingungen sowie das langwierige Vergabeverfahren habe dazu geführt, dass bislang nur ein Teil der gewährten Fördermittel wirklich verbaut wurde.

 

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