Digital Tech Newsflash: Twitter-Account von AfD-Frau Storch gesperrt | NetzDG endgültig in Kraft | Kartellamt droht Facebook | Computerspielsucht ist offizielle Krankheit

Veröffentlicht: 02.01.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 02.01.2018

Im Digital Tech Newsflash blicken wir zu Beginn des Jahres auf die AfD, das NetzDG, auf Facebook und Computerspielsucht.

Twitter

© Christian Bertrand / Shutterstock.com

Wegen Tweet: Strafanzeige gegen Beatrix von Storch

Für den ersten Polit-Aufreger des Jahres hat die AfD gesorgt. Nachdem die Polizei in Nordrhein-Westfalen nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Arabisch (und englisch und französisch!) ein frohes neues Jahr gewünscht hatte, ließ es sich AfD-Politikerin Beatrix von Storch nicht nehmen, sich öffentlichkeitswirksam drüber aufzuregen. Via Twitter ließ Storch verlauten: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“ Der Tweet kostete die Bundestagsabgeordnete vorübergehend ihren Twitter-Account, denn der Kurznachrichtendienst sperrte den Account zwischenzeitlich wegen „Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte“. Mittlerweile ist der Account wieder freigeschaltet, der Tweet wurde gelöscht. AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel legte unterdessen bei Facebook nach: „Das Jahr beginnt mit dem Zensurgesetz und der Unterwerfung unserer Behörden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs, an die wir uns gefälligst gewöhnen sollen. Die deutsche Polizei kommuniziert mittlerweile auf Arabisch, obwohl die Amtssprache in unserem Land Deutsch ist.“

Zumindest Storch droht nun durchaus schwerwiegenderes Ungemach. Denn wegen Verdachts auf Volksverhetzung hat die Kölner Polizei nun Strafanzeige gegen die AfD-Politikerin gestellt. „Das ist ein ganz normales Vorgehen und nichts Besonderes“, so Thomas Held, Pressesprecher der Polizei Köln gegenüber SpOn. Zudem konterte Held den verbalen Beißreflex der Politikerin. Es sei vollkommen üblich, dass sich die Polizei in mehreren Sprachen an die Bevölkerung wende, denn „unsere Absicht ist es ja, die Leute zu erreichen.“

NetzDG ist in Kraft getreten

Apropos gelöschte Tweets. Grund für das schnelle Löschen des Storch-Tweets dürfte das Netzwerksdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gewesen sein. Genau genommen ist das NetzDG bereits im Oktober des vergangenen Jahres in Kraft getreten, doch mit dem 1. Januar 2018 ist nun auch die Übergangsfrist für soziale Netzwerke abgelaufen, innerhalb derer sich die Unternehmen auf das Gesetz einstellen konnten. Ab sofort müssen „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden. Facebook, Twitter und Youtube haben in den vergangenen Tagen entsprechende Formulare online gestellt, so Golem. Das Thema dürfte Medien, Nutzer und Unternehmen noch eine Weile beschäftigen. Leitlinien für Bußgelder fehlen noch immer, zudem reißt die Kritik am Gesetz nicht ab. Für Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder etwa ist das NetzDG „eine Mogelpackung: Es führt zu nicht zur Rechtsdurchsetzung, sondern zu amtlich verordneter Strafvereitelung.“ Linke, FDP und AfD fordern bereits, die Löschpflichten für die Unternehmen wieder zu streichen.

Bundeskartellamt plant Sanktionen gegen Facebook

Facebook ist mal wieder ins Visier der Kartellbehörden geraten. Eigenen Angaben zufolge bereitet das Bundeskartellamt Sanktionen gegen Facebook vor, sofern das Datensammeln ohne Widerspruchsmöglichkeit nicht eingestellt werde, so etwa die Wirtschaftswoche. Kartellamts-Chef Andreas Mundt sagte der Rheinischen Post: „Wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet, als möglichen Missbrauch von Marktmacht.“ Nun wolle man die Reaktion von Facebook abwarten. Mundt sieht gute Chancen auf wirksame Maßnahmen, sollte Facebook keine Lösungen anbieten: „Gegen einen Verstoß können wir wirksam vorgehen, soweit er sich in der Bundesrepublik auswirkt.“ Das sogenannte Auswirkungsprinzip macht es möglich. Eine Reaktion von Facebook auf den Vorstoß fehlt bislang.

Offiziell: Computerspielsucht ist eine Krankheit

In die neue Vorabversion ihrer Klassifikation von Krankheiten hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erst mal auch die „Gaming-Disorder“, also Spielstörung, aufgenommen. Ab Sommer 2018 kann die Computerspielsucht damit offiziell als Krankheit diagnostiziert werden. Definiert wird die Spielstörung als „Muster anhaltenden oder wiederkehrenden Spielverhaltens“ mit einer „beeinträchtigten Kontrolle von Häufigkeit, Intensität oder Dauer“, zitiert T3n. Dies könnte weitreichende Folgen nicht nur für Spieler oder Krankenkassen, sondern auch für die Spielehersteller haben. Denn diese könnten im Ernstfall für gesundheitliche Schädigungen haftbar gemacht werden. Ähnlich wie Tabakkonzerne bei Rauchern. Zudem könnte die Diskussion über Lootboxen, deren Einsatz im Videospiel „Star Wars: Battlefront 2“ zu einem Shitstorm für Electronic Arts führte, eine neue Ebene erreichen, da sie die Sucht möglicherweise befeuern. Kritik an der Anerkennung als offizielle Krankheit kommt wenig überraschend von Vertretern der Spielebranche. Für den US-Verband Entertainment Software Association (ESA) etwa würden mit der Einstufung „echte psychische Probleme wie Depression und soziale Angststörung trivialisiert werden“.

 

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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