Konsequenz der Rekordstrafe: Google-Apps werden kostenpflichtig

Veröffentlicht: 18.10.2018 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 18.10.2018

In Zukunft müssen Handy-Hersteller für die Verwendung von Google-Apps bezahlen. Die Suchmaschine zieht diese Konsequenz jetzt aus der Rekordstrafe über 4,3 Milliarden, die dem Konzern im Sommer von der EU-Kommission auferlegt wurde.

Google Apps
© ymgerman / shutterstock.com

Im Juli wurde Google von der EU-Kommission zu einer Geldstrafe in Höhe von 4,3 Milliarden Euro verdonnert. Grund dafür waren „drei Arten von rechtswidrigen Einschränkungen“, unter anderem die Zwangs-Bündelung von Google-Apps auf Smartphones (wir berichteten). Schon damals wurden vom Google-CEO Sundar Pichai Konsequenzen angekündigt. Diese wurden jetzt in die Tat umgesetzt. Wie der Tagesspiegel schreibt, müssen Handy-Hersteller künftig für die Google-Apps bezahlen. Anwendungen wie der Google Play Store oder die Karten der Suchmaschine konnten bisher kostenlos auf den Geräten vorinstalliert werden. Dass diese nun kostenpflichtig werden, könnte sich auch auf den Endpreis für neue Smartphones schlagen.

Zur Höhe der neuen Lizenzgebühren machte Google noch keine Angaben. Wie der US-Konzern aber betonte, werde das Android-Betriebssystem selbst auch in Zukunft kostenfrei für die Gerätehersteller bleiben.

EU-Kommission zieht sich aus der Verantwortung

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte im Zuge der Strafe im Sommer dem US-Konzern 90 Tage lang Zeit gegeben, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die Einschränkungen, welche nach Auffassung der Behörde den Wettbewerb verzerren, abzuschaffen. Dazu gehörte nach Angaben der Kommission aber nicht, die Android-Apps kostenpflichtig zu machen, wie der Tagesspiegel weiter schreibt. Wie Google die Wettbewerbsverzerrung ausräumen will, liegt ganz in den Händen des Konzerns.

Dazu gehören auch andere Vorschläge, welche die Suchmaschine jetzt präsentiert hat. Unter anderem soll die Zwangs-Bündelung der Apps abgeschafft werden und Google-Apps künftig auch alleinstehend und ohne die App für die Google-Internetsuche installiert werden können.

Zwar geht Google mit diesen Maßnahmen auf die Forderungen der EU ein, die Geldstrafe werde man aber weiterhin anfechten. Erst vergangene Woche hat der US-Konzern einen Widerspruch eingereicht, der nun über Jahre durch die Gerichtsinstanzen gehen könnte.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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