Wirtschaftskriminalität

Straftaten im Internet nehmen um mehr als ein Viertel zu

Veröffentlicht: 23.10.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 23.10.2019
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Das Bundeskriminalamt (BKA) hat aktuelle Zahlen herausgegeben, die Auskunft über die Entwicklungen der Wirtschaftskriminalität geben. Laut dem „Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2018“ entstanden durch Wirtschaftsdelikte im vergangenen Jahr Schäden in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Ein immenser Schaden, der mit Blick auf 2017 zwar um gut zehn Prozent zurückgegangen ist (2017: 3,356 Milliarden Euro), „jedoch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau“ liegt, erläutert das Bundeskriminalamt in einer Pressemitteilung

Wirtschaftskriminalität verlagert sich in den Online-Bereich

Die Zahl der verzeichneten Delikte ist dabei deutlich zurückgegangen: Lag sie 2017 noch bei 74.070 Fällen, so wurden 2018 nur noch 50.550 Fälle registriert, was einem Minus von satten 31,8 Prozent entspricht. „Dieser deutliche Rückgang der Fallzahlen ist insbesondere auf ein im Jahr 2017 in Sachsen geführtes Verfahren mit mehr als 23.000 Anlagebetrugsdelikten zurückzuführen, die in die Statistik eingeflossen waren“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes.

Besonders auffällig ist die Entwicklung im digitalen Bereich: Denn laut des Berichts verlagert sich die Wirtschaftskriminalität in Deutschland immer stärker ins Internet. „Die Anzahl der Fälle, in denen das Internet zur Begehung von Wirtschaftsstraftaten genutzt wurde, ist um mehr als ein Viertel auf 6.473 gestiegen“, heißt es. Im Vorjahr waren es noch 5.105 verzeichnete Fälle. 

Anlagebetrug mit vermeintlich seriösen Auftritten

Als Beispiel nennt das BKA an dieser Stelle Anlagebetrug, der sich zunehmend in den sozialen Medien abspielt. Hier locken Betrüger Anleger mit unkomplizierten und vermeintlich gewinnbringenden Möglichkeiten zur Investition. „Angeboten werden bei diesen betrügerischen Webseiten Finanzprodukte wie Differenzkontrakte (Contracts for Difference; CFD) oder Initial Coin Offerings (ICOs).“

Dass viele dieser betrügerischen Seiten von den Anlegern nicht als unseriöse Angebote enttarnt werden, erklärt das Bundeskriminalamt mit dem professionellen Auftreten, einer ansprechenden Optik sowie gefälschten Impressen und Handelsgenehmigungen. Auch ein angebotener Kundenservice per Telefon überzeuge viele potenzielle Opfer von der Seriosität solcher Seiten.

„Überweisen Anleger Geld an die Täter, werden ihnen auf der Webseite Kontobewegungen und scheinbar hohe Gewinne angezeigt. Die Opfer investieren daraufhin weiter – und bemerken den Betrug erst, wenn sie eine Auszahlung anstreben“, beschreibt das BKA solche Fälle. In einigen Fälle gelingt es den Tätern über die Hotline sogar, dass die Anleger noch weitere Gelder investieren. Da die Opfer allerdings kein wirkliches Investment vornehmen, kommt es schlussendlich zum Totalverlust.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#2 Michael 2019-10-23 11:35
Achsooo, ich dachte schon, der Artikel sei das Ergebnis der Abmahnumfrage, aber es handelt sich hierbei um eine "veraltete" Art der Wirtschaftskrim inalität: Die Illegale.

3,4 Milliarden ist schon ne Hausnummer. Das ist rund ein Drittel Schaden, den illegale Wirtschaftskrim inelle produzieren. Die, die das legal machen dürfen produzieren 9 Milliarden Schaden. (onlinehaendler-news.de/.../...)

Ich hoffe, das ist erlaubt, aber just in diesem Moment erhielt ich per eMail eine Petition zum, bzw. gegen den IDO. (Darf jetzt jeder selbst entscheiden, zu welcher Gruppe er die einordnet):
change.org/.../...
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#1 RS 2019-10-23 08:01
Die Dunkelziffer dürfte weit darüber liegen. Im Onlinehandel gilt die Maxime sich schnellstmöglic h um den nächsten Kunden zu kümmern und sich nicht mit den "kleinen" Problemen die man täglich erlebt aufzuhalten.
Man könnte es auch "geduldeten Betrug ohne Konsequenzen aufgrund von Nicht-Rentabili tät" nennen. Täglich werden Waren ergaunert, Defekte simuliert, Fälle eröffnet und mit Bewertungen erpresst. Der Nutzen einer Strafverfolgung steht leider nur allzu selten in keinem Verhältnis zum Aufwand der Kosten für Dokumentation, Anzeige und Strafverfolgung . Und selbst wenn man sich diese Mühe macht, wird am Ende wegen Geringfügigkeit eingestellt.
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