Quellen-Telekommunikationsüberwachung

Geheimdienste sollen Zugriff auf Messenger-Nachrichten erhalten

Veröffentlicht: 22.10.2020 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 22.10.2020
WhatsApp

Das Kabinett hat am Mittwoch entschieden, dass Geheimdienste in Zukunft Zugriff auf Kommunikation über WhatsApp und andere Messenger erhalten sollen. Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) sollen künftig nicht nur laufende Gespräche via Messenger, sondern auch Textbotschaften überwachen dürfen.

Diese sogenannte Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) soll aber in jedem einzelnen Fall nur auf Anordnung durchgeführt werden dürfen. Kommunikation von vermeintlichen Verdächtigen kann also nicht ohne Weiteres von den Geheimdiensten abgehört oder mitgelesen werden. Um das bewerkstelligen zu können, wird die Mitgliederzahl der zuständigen G10-Kommission des Bundestages erhöht. Diese kümmert sich um die Genehmigungen für Überwachungsmaßnahmen. Ein technischer Berater soll die Kommission unterstützen.

Anpassung ans digitale Zeitalter

Die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes war in der Koalition umstritten. Schon im März 2019 gab es einen ersten Entwurf, der damals noch die Erlaubnis für „Online-Durchsuchungen“ vorsah, also den „verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können“, wie Heise schreibt. Auf Druck der SPD wurde dieser Passus wieder gestrichen. Das Bundesjustizministerium hält den neuen Entwurf für eine „maßvolle Kompetenzerweiterung“ bei gleichzeitiger Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. So sei es auch im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer begrüßt die Novelle. Der Inlandsgeheimdienst sei nun auf dem Stand angekommen, auf dem er war, bevor es Internet und Mobilfunk gab – damals reichte das Abhören von Festnetztelefonen. „Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann. Nur so können wir den extremistischen Geschwüren in unserer Gesellschaft etwas entgegensetzen“, so Seehofer.

Scharfe Kritik aus der Opposition

Das Innenministerium sieht in dem neuen Entwurf auch einen erweiterten Austausch zwischen MAD und Verfassungsschutz vor. Damit sollen rechtsextreme Bundeswehrangehörige und Reservisten besser identifiziert werden. Die Hürden für die Beobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz sollen durch die Reform gesenkt werden. Dies sei eine direkte Konsequenz aus den rechtsextremen Terroranschlägen in Halle und Hanau. Die jeweiligen Täter hätten nach aktuellen Erkenntnissen offiziell keiner Gruppierung angehört.

Die Opposition zeigt sich unzufrieden mit den möglichen neuen Befugnissen der Geheimdienste. Die Große Koalition dokumentiere damit „ihre bürgerrechtsfeindliche Haltung und ihre absolute Lernunfähigkeit“, kritisiert Konstantin von Notz, Fraktionsvize der Grünen. FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae sieht in der Quellen-TKÜ den „kleine(n) Bruder der Online-Durchsuchung“, sie stelle ebenso einen massiven Grundrechtseingriff dar. Der Bundestag muss die Reform noch billigen.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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