Der frühe Vogel

Ware nie erhalten: Neue Betrugsmasche schadet Online-Händlern

Veröffentlicht: 15.02.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 15.02.2021
Warnzeichen über einer Tastatur

Online-Händler müssen sich vor neuen Betrugsmaschen in Acht nehmen: Wie das C’t Magazin aufgedeckt hat, organisieren sich Betrüger im Netz, die sich auf den sogenannten Rückerstattungsbetrug konzentrieren. Auf Schnäppchenjäger-Kanälen bei dem Messenger Telegram hatte die sogenannte German Refund Crew diesen „Trick“ dann Kunden angeboten. Im Oktober 2020 setzte das Bundeskriminalamt diesem Treiben ein Ende und übernahm die Telegram-Gruppe der German Refund Group. 

Im Kern wurde beispielsweise ein iPhone bei Amazon bestellt, eine Rückerstattung angefordert und die Ware dann trotzdem behalten, also unterschlagen. Wie genau die Masche ablief, erklärt das C’t Magazin allerdings nicht, da es sich hierbei um Täterwissen handele und die Ermittlungen in dem Fall noch laufen. 

Die neue Masche zeichnete sich dadurch aus, dass die Betrüger im Vergleich zum Rechnungsbetrug oder Dreiecksbetrug keinen größeren Aufwand hatten. „Die Tätigkeit beschränkt sich im Wesentlichen auf Coaching und ein paar Telefongespräche mit dem Händler, um das Geld für ihre Kunden zurückzuholen“, schreibt Heise. Nach diesem Muster ging auch die German Refund Group vor: „Zum Angebot gehörte die Beschaffung von Ware über Online-Händler wie Amazon und Zalando, die Gebühr für den Rundum-Service inklusive Coaching und Telefon-Service für die Rückerstattung betrug zwischen 20 und 27 Prozent des Warenwerts“. Zudem verlangten die Betrüger die Preisgabe zahlreicher persönlicher Daten von den Kunden.

Die Betrüger haben es sich offenbar zunutze gemacht, dass zahlreiche Paketdienste in der Coronakrise auf eine Unterschrift beim Paketempfang verzichten und Sendungen auch ohne vorherige Erlaubnis einfach vor der Wohnungstür ablegen. Damit könne eine ordnungsgemäße Zustellung der Ware nicht nachgewiesen werden. Insgesamt habe das C’t Magazin fünf verschiedene Maschen aufgedeckt, mit denen der Rückerstattungsbetrug begangen wurde. Wie verbreitet diese Art des Betrugs ist, lasse sich kaum abschätzen.

Im Fall der German Refund Group droht nicht nur den Anstiftern Ärger: Auch den Kunden, die die „Dienstleistung“ der Gruppe in Anspruch genommen hatten, droht der gleiche Tatvorwurf, schreibt Heise. Bereits der Versuch des Betrugs ist strafbar, ebenso die Anstiftung und die Mittäterschft. Den Kunden drohen damit bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. 

Mode-Handel: Nach dem Lockdown bis zu 90 Prozent Rabatt

Wenn die Mode-Geschäfte nach dem Lockdown wieder öffnen dürfen, wird es wohl starke Preisnachlässe für Kunden geben: Der Bundesverband des Textileinzelhandels (BTE) rechnet mit Rabatten von bis zu 80 bis 90 Prozent, „damit die aufgestaute Ware noch verkauft werden kann“, schreibt Fashion Network.

Auch der Verkauf der Frühjahrsware werde wohl mit hohen Preisnachlässen verbunden sein. „Das belastet uns das ganze Jahr“, so BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels. Bei einer weiteren Verlängerung des Lockdowns müssten noch mehr Geschäfte aufgeben, warnte er. 

Saarland plant Werbeverbot für Non-Food-Artikel

Das Saarland will im Corona-Lockdown ein Werbeverbot für Non-Food-Produkte einführen. Das Werbeverbot soll für alle Händler gelten, die während des Lockdowns weiterhin öffnen dürfen, berichtet der Spiegel. Damit sind also vor allem Supermärkte und Discounter, die ein Mischsortiment anbieten, betroffen. Warenhäuser, die trotzdem für Produkte werben, die nicht dem täglichen Bedarf oder der Grundversorgung dienen, sollen mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 10.000 Euro belegt werden.

Das Verbot soll am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden. Im Januar hatten Vertreter großer SB-Warenhäuser zugesagt, eigenverantwortlich auf Werbung für die betreffenden Produkte zu verzichten. Diese freiwillige Selbstverpflichtung habe aber nicht bei allen zu einem Umdenken geführt, monierte Saarlands Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#1 Udo Auchter 2021-02-15 13:53
hallo, die Versanddienstle ister erstatten nach langem Hin- und Her eine eidestattliche Versicherung des Empfängers, die Ware nicht erhalten zu haben. Dann erstatten die Paketdienst zumindest in einigen Fällen der reinen Warenwert. Das ist jedoch sehr riskant für den, der diese Erklärung unterzeichnet, er hat einen Meineid geleistet und riskiert mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe !
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