Online-Kriminalität

Rechnungskauf macht es Betrügern leicht

Veröffentlicht: 30.11.2021 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 01.12.2021
Mann mit Kreditkarte

Die Studie Online Payment 2021 des EHI Retail Institutes zeigte, dass der Kauf auf Rechnung mit 30,4 Prozent weiterhin die beliebteste Zahlungsmethode in Deutschland ist. Paypal steht dabei, mit 24,9 Prozent an zweiter Stelle. Und das, obwohl Paypal mit seiner Zwei-Faktor-Authentifizierung deutlich mehr Sicherheit vor Betrug bietet als ein Rechnungskauf, für den meist bereits die Angabe einer Adresse ausreicht. Laut Kriminalhauptkommissar Christian Berneit belief sich der Schaden durch Online-Betrug 2020 allein in Berlin auf 11,9 Millionen Euro, berichtet die Internet World unter Berufung auf die DPA. 

Betrug im Schatten der anonymen Großstadt

Die Berliner Polizei verzeichnete 2011 noch knapp 17.000 Fälle von Bestellschwindel. Diese Zahl ist mittlerweile rasant angestiegen, 2020 konnten hier 22.500 Taten verzeichnet werden. Ein großer Wachstumstreiber ist dabei der Kauf auf Rechnung, welcher es Tätern ermöglicht, mit nur wenigen persönlichen Informationen des Opfers Bestellungen auszulösen

Wie Berneit ausführt, nutzen die Täter dabei auch gezielt die Anonymität der Großstadt aus. „Manche überkleben einen Briefkasten mit einem fiktiven Namen oder geben Namen von Nachbarn an. Teilweise wissen die Täter, wann die Lieferdienste kommen, halten sich in der Nähe auf, suchen in den Briefkästen nach Benachrichtigungen oder erzählen Nachbarn etwas von Verwechslungen.“ Eine Vorgehensweise, die deutlich weniger erfolgreich wird, je besser man seine Nachbarn kennt. 

Schutz vor Datenmissbrauch

Der Online-Handel möchte es den Konsumenten natürlich besonders einfach und bequem machen, Bestellungen auszulösen. Und so ermächtigen bei vielen Online-Shops schon ein paar Klicks und Daten zur Warenbestellung. Kriminalkommissar Berneit sieht hier aber nicht nur die Händler in der Verantwortung: „Die Politik müsste das Thema angehen und die Firmen per Gesetz verpflichten, das Verfahren sicherer zu machen. Aber das passiert noch nicht.“

Eine Sprecherin vom Zahlungsdienstleister Klarna betonte gegenüber DPA dabei, dass die Echtheit von Daten über „hundert Datenpunkte sowie Drittanbieter“ verifiziert würde. Auch seitens Amazon heißt es, dass Maßnahmen implementiert sind.

Dennoch gehen unzählige Bestellungen an derlei Maßnahmen vorbei und am Ende bleibt der unschuldige Kunde möglicherweise auf einem negativen Schufa-Eintrag sitzen. Um Verbraucher hier besser zu schützen, ist aktuell ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Arbeit. Dieses soll ab Mai 2022 greifen. Konsumenten können danach die Verfahrenskosten von Mahnungen zurückverlangen, sofern die Firmen fahrlässig abgemahnt haben, ohne zunächst zu prüfen, ob ein Identitätsdiebstahl vorlag.

Über die Autorin

Ricarda Eichler
Ricarda Eichler Expertin für: Nachhaltigkeit

Ricarda ist im Juli 2021 als Redakteurin zum OHN-Team gestoßen. Zuvor war sie im Bereich Marketing und Promotion für den Einzelhandel tätig. Das Schreiben hat sie schon immer fasziniert und so fand sie über Film- und Serienrezensionen schließlich den Einstieg in die Redaktionswelt.

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Kommentare  

#2 Peter 2021-12-04 12:20
Liebe Redaktion,

der Kauf auf Rechnung, vor dem Sie im Artikel warnen hat rein garnix mit dem Bankeinzug zu tun.

Bei Letzterem kann tatsächlich mit fremden Kontodaten bestellt werden. Bis der Händler dann die Rückbuchuung der Bank sieht,ist die Ware weg.

Man erwartet ja unter der Überschrift "Anbau von Äpfeln" auch keine Infos über Birnenbäume.

Beim Kauf auf Rechnung wird (fast immer) die Bonität und ob Name und Adresse zusammenpassen geprüft. Das kann über Klarna abgewickelt werden, muss aber nicht.
Wenn die Adresse stimmt, kann der Händler dort nach der Ware mit Rechnung auch die Mahnungen hinschicken und notfalls auch den Gerinchtsvollzi eher. Da der Kunde dort wohnt kommen die Zahlungen relativ sicher.
Wer als Händler an fremde Kunden Ware versendet ohne diese Prüfung braucht sich nicht über Zahlungsausfäll e wundern.

...nur mal als Klarstellung, falls es im Artikel um Information geht und nicht um Werbung für einen großen Zahlungsanbieter...

Schöne Grüße!
Peter

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Antwort der Redaktion

Lieber Peter,
vielen Dank für deinen Kommentar.

Zum Rechnungskauf befähigen leider bei vielen Online-Shops noch weniger Informationen als zum Bankeinzug.
Vielen kleineren Shops genügt hier bereits eine Adresse sowie einen E-Mail Adresse. Wie Kriminalhauptko mmissar Christian Berneit ausführte, greifen die Täter die Post dann beispielsweise bei Nachbarn ab und das Opfer erhält im Nachgang die Rechnung oder direkt die erste Mahnung.

Das Problem liegt letztlich bei den Shops, die hier keine ordentliche Verifizierung durchführen, da gebe ich Ihnen ganz klar recht. In erster Instanz bleibt das Problem jedoch oft zunächst an den Opfern, auf deren Namen die Bestellung lief, hängen.

Beste Grüße
die Redaktion
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#1 Peter 2021-12-01 11:38
Hallo,

als Kunde braucht man doch keine Bankdaten angeben um auf Rechnung zu bestellen. Was sollte der Händler auch damit anfangen?

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Antwort der Redaktion
Lieber Peter,

die Betrügereien nutzen neben dem Rechnungskauf auch solche Shops, bei denen man per Bankeinzug zahlen kann, ohne dass hier die Identität geprüft wird. Vielen Dank für den Hinweis, dass dies etwas missverständlic h ausgedrückt war.

Beste Grüße
die Redaktion
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