Jugendschutz

Pornoportal xHamster droht Netzsperre in Deutschland

Veröffentlicht: 27.12.2021 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 27.12.2021
Porno auf Bildschirm

Anfang Dezember hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht beschlossen, dass Pornoportale eine Altersverifikation einführen müssen, um mit den deutschen Jugendschutzgesetzen konform zu sein. Andernfalls drohe eine Netzsperre, bei der das jeweilige Portal in Deutschland nicht mehr zu erreichen wäre. Nachdem einige Portale hiergegen Klage einreichten oder in andere Formen des Austausches gingen, droht dem Portal xHamster jetzt die besagte Netzsperre, wie die FAZ berichtet. Im Gegensatz zur Konkurrenz hatte dieses Portal nämlich jegliche Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde verweigert. 

Telekom und Vodafone prüfen Rechtslage

In der modernen Welt können Eltern ihre Kinder nicht mehr so leicht vor jugendgefährdenden Medien schützen. Die Kinder und Jugendlichen haben über ihre Smartphones praktisch freien Zugriff auf Pornografie. Dies möchte die Landesanstalt für Medien unter Tobias Schmid jetzt ändern. Idealerweise möchte man dabei in Austausch mit den Portalbetreibern gehen und an Wegen der Altersverifikation arbeiten. 

Doch xHamster nahm dieses Angebot zunächst nicht an und reagierte weder auf Briefe noch E-Mails der Behörde. Darum trat man nun direkt an die Netzbetreiber Vodafone und Telefon heran und fordert diese zur Sperre von xHamster auf. Beide Betreiber prüfen aktuell noch die vorliegenden Rechtsbescheide. „Wir setzen Zugangssperren nur dann technisch um, wenn diese rechtskräftig angeordnet werden“, heißt es von einem Telekom-Sprecher gegenüber der FAZ.

xHamster sieht Sperre als suboptimale Lösung

Gegenüber der Pressagentur dpa scheint xHamster kommunikationsfreudiger zu sein als gegenüber der Behörde. So gab ein Unternehmenssprecher an, dass man die Netzsperre “weit von einer optimalen Lösung entfernt” erachte, berichtet die FAZ. 

Laut Ansicht des Portals würde die Sperre die Nutzer nur zu anderen Internetseiten treiben, welche noch wesentlich extremere Inhalte bieten würden. Warum man sich noch nicht mit der Behörde in Verbindung gesetzt habe, gibt der Sprecher dabei aber nicht preis. Vermeintlich sei man aber gewillt, zusammen an einem Verfahren zur Altersprüfung zu arbeiten, auch wenn dieses nur sinnvoll wäre, wenn die gesamte Branche es umsetzt.

Eine rechtliche Grundlage für diese Altersprüfung besteht dabei natürlich nur für Portale aus Deutschland. Doch wie Heise zur Urteilsverkündung Anfang Dezember berichtete, greift der deutsche Jugendmedienschutz auch dann, wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben würden. In Fällen von Nicht-EU-Portalen bliebe dann immer noch die Netzsperre, um die Inhalte nicht weiter zugänglich zu machen. 

Über die Autorin

Ricarda Eichler
Ricarda Eichler Expertin für: Nachhaltigkeit

Ricarda ist im Juli 2021 als Redakteurin zum OHN-Team gestoßen. Zuvor war sie im Bereich Marketing und Promotion für den Einzelhandel tätig. Das Schreiben hat sie schon immer fasziniert und so fand sie über Film- und Serienrezensionen schließlich den Einstieg in die Redaktionswelt.

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