20.000 Euro Schaden

Bewährung und Geldstrafe für Betreiber von Waschmaschinen-Fake-Shop

Veröffentlicht: 08.02.2022 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 08.02.2022
Waschmaschinen im Verkauf

Ein 29-jähriger Mediengestalter wurde vom Amtsgericht München zu zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt, da er unter anderem einen Fake-Shop für Waschmaschinen im Internet betrieb. Wie das Amtsgericht in einer Pressemitteilung verkündete, bot der Täter über die Website waschmaschino.de Ware an, welche er gar nicht besaß und verlangte für diese eine Vorauszahlung. Ganze 60 Kunden fielen auf den Schwindel rein und brachten dem Täter dabei fast 20.000 Euro Gewinn ein. Neben diesem Fake-Shop war der Mann auch noch im Darknet tätig, wo er gefälschte Ausweise vertrieb.

Weiße Ware, aber keine weißen Hemden

Bereits 2016 gründete der Täter mit einem noch unbekannten Komplizen zusammen den Shop waschmaschino.de (dieser war ebenso unter den Top-Level-Domains .net und .com erreichbar). Als ausgebildeter Mediengestalter kümmerte er sich dabei um den professionellen und ansprechenden Look der Seite, welcher die Opfer letztlich davon überzeugte, es mit einem legitimen Händler zu tun zu haben.

Angeboten wurden auf waschmaschino.de Waschmaschinen und Trockner, welche per Vorkasse bezahlt werden sollten. Für insgesamt 60 Kunden wirkte Angebot und Kommunikation vertrauenswürdig genug, um einen Kauf zu tätigen, doch die Ware wurde nie versandt. Laut Amtsgericht konnten insgesamt 19.985,75 Euro von den Opfern erbeutet werden. 

Doch auch vor diesem Fake-Shop bewies der Täter bereits seine kriminelle Energie. Bei einer Durchsuchung fand die Polizei bei dem Mann einen USB-Stick, welcher ihn nicht nur hinsichtlich des Shops überführte, sondern darüber hinaus gefälschte Ausweis-Dokumente enthielt. Mit solchen handelte der Täter im Darknet und bot dabei eine gefälschte Ausweis-Kopie bereits für 35 Euro an.

Die Geldstrafe soll den Täter zusätzlich am Vermögen treffen

Innerhalb der Ermittlungen bewies sich der Täter geständig und zeigte Reue für seine Taten. Er gab zudem an, dass die Taten hinter ihm liegen und er seiner Familie zuliebe mit derlei Machenschaften aufgehört habe. Dennoch lässt sich der hohe finanzielle Schaden, welchen vor allem der Fake-Shop bei seinen Opfern hinterließ, nicht von der Hand weisen. 

Das Amtsgericht München verurteilte den Mann wegen 52 Fällen der Fälschung beweiserheblicher Daten sowie 60 Fällen des gemeinschaftlichen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, welche jedoch zur Bewährung ausgesetzt ist. Eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro soll ihn zusätzlich am Vermögen treffen.

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Über die Autorin

Ricarda Eichler
Ricarda Eichler Expertin für: Nachhaltigkeit

Ricarda ist im Juli 2021 als Redakteurin zum OHN-Team gestoßen. Zuvor war sie im Bereich Marketing und Promotion für den Einzelhandel tätig. Das Schreiben hat sie schon immer fasziniert und so fand sie über Film- und Serienrezensionen schließlich den Einstieg in die Redaktionswelt.

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