Vernetzte Geräte

Bundesnetzagentur warnt vor bestimmten Online-Käufen zu Weihnachten

Veröffentlicht: 08.12.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 08.12.2022
Saugroboter

Besinnliche Weihnachtszeit? Von wegen. Heutzutage landen Spielkonsolen, Smartphones, Saugroboter, smarte Leuchten oder mit Kameras ausgestattetes Spielzeug unter dem Weihnachtsbaum. Die Bundesnetzagentur mahnt daher zur Vorsicht bei Online-Käufen. Smarte Spielzeuge und Alltagsgegenstände sind immer öfter mit versteckten Kameras oder Mikrofonen ausgestattet, die unbemerkt Audio- und Videoaufnahmen erstellen können. Das kann im Zweifel nicht nur für unlautere Zwecke missbraucht werden, entsprechende Geräte, die Aufnahmen per WLAN oder Bluetooth an andere Geräte übertragen können, sind in Deutschland auch verboten.

„Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren“, mahnt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Verbraucher sollten beim Kauf der Produkte darauf achten, ob sie über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon verfügen, ob Bild- und Audiodateien kabellos an Dritte übertragen werden, ohne, dass aufgenommene Personen davon Kenntnis haben und ob heimlich auf das Mikrofon oder die Kamera zugegriffen werden kann. In diesen Fällen sind die entsprechenden Produkte in Deutschland verboten.

Mikrofon im Blumentopf, Nachtsichtgerät im Sparschwein

Verbraucher sollten sich vor dem Kauf über die genaue Funktionsweise informieren, rät die Bundesnetzagentur. Zudem sollte man die Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen zugehöriger Apps genau prüfen. Denn nicht immer ist heute auf den ersten Blick erkennbar, ob ein Gerät überhaupt über entsprechende Funktionen verfügt. Smarte Brillen mit Video- und Audiofunktion werden beliebter, sind aber verboten, wenn keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale über eine Aufnahmesituation informieren. Im schlimmsten Fall greift man so in die Privatsphäre von Personen in der Nähe ein. Auch Saugroboter verfügen mittlerweile über die Möglichkeit, Bilder und Audiodateien an das Smartphone des Besitzers zu übertragen. Ist für Dritte dabei nicht erkennbar, ob eine Aufnahme läuft, ist dies illegal. Derzeit prüfe die Bundesnetzagentur mehrere Geräte auf dem Markt dahingehend.

Ohnehin werden vernetzte Geräte immer kurioser. Die Bundesnetzagentur berichtet etwa von Futter- und Leckerli-Automaten für Haustiere, die über sendefähige Kameras und Mikrofone verfügen. Auch per App gesteuerte Spielzeuge oder Plüschtiere mit Aufnahme-Hardware fallen unter die Spionagegeräte. In letzter Zeit seien der Agentur gar mit Mikrofonen ausgestattete Blumentöpfe, Wanduhren mit Kameras, nachtsichtfähige Sparschweine und videofähige Trinkflaschen aufgefallen.

Für Verbraucher, die sich unsicher sind, hat die Bundesnetzagentur eine eigene Infoseite eingerichtet. Zudem könne man sich per Mail an funkstoerung@bnetza.de oder telefonisch unter 0228 14 15 16 (Erreichbarkeitszeiten Mo.- Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr) an die Bundesnetzagentur wenden.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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