Gesetz gegen digitale Gewalt

Bundesjustizministerium plant Accountsperren gegen Hass im Netz

Veröffentlicht: 12.04.2023 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 12.04.2023
BJM

Hass, Hetze und Bedrohungen im Netz sollen künftig schärfer verfolgt werden. Das Bundesjustizministerium (BJM) plant einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios zufolge ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“. Das Gesetz soll dabei über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hinausgehen, das Social-Media-Anbieter bereits verpflichtet, derartige Inhalte zeitnah zu löschen. Künftig sollen Gerichte auf Verlangen von Betroffenen, die „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ ausgesetzt sind, Accountsperren anordnen können.

Das Gesetz hatte die Ampel-Regierung bereits 2021 im Koalitionsvertrag angekündigt. Nun habe das BJM Eckpunkte dafür erarbeitet. Accountsperren sollen „unter gewissen Voraussetzungen“ möglich sein. Das Gesetz richte sich gegen „notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum“. Sperren müssen „verhältnismäßig“ sein und nur bei „schwerwiegenden“ Fällen angeordnet werden. Dies dürfte letztlich Auslegungssache der Gerichte sein. Accountsperren sollen zudem nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten wie die Löschung des Posts nicht ausreichen. Die entsprechenden Accountinhaber sollen die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen, zudem sollen die Sperren „für einen angemessenen Zeitraum“ gelten.

 

Mitwirkung der Social-Media-Konzerne

Der Gesetzentwurf hat viele offene Fragen. Menschenrechtsorganisation kritisieren etwa, dass Sperren erst im Wiederholungsfall angedacht sind. „Warum soll man einmal jemanden beleidigen dürfen?“, fragt etwa Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Eine Straftat im Internet sollte Buermeyer zufolge reichen, um einen Account zumindest zeitweise zu sperren.

Laut Eckpunktepapier des BJM sollen die Konzerne hinter den Social-Media-Portalen in die Pflicht genommen werden. Sie sollen in entsprechenden Fällen etwa Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgeben müssen. Dies solle allerdings nur auf Anordnung eines Gerichts geschehen. Außerdem sollen soziale Netzwerke weiterhin verpflichtet sein, einen „Zustellungsbevollmächtigten“ im Inland zu haben. Dies regelt derzeit bereits das NetzDG, dass künftig aber durch den europäischen Digital Services Act und dessen Regelungen ersetzt wird. Es reiche also nicht aus, eine zentrale Anlaufstelle im europäischen Hauptquartier zu haben.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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