Der frühe Vogel

Wurde Artikel 13 aus Versehen durchgewunken?

Veröffentlicht: 28.03.2019 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 28.03.2019
EU-Parlament

Wurde die umstrittene EU-Urheberrechtsreform versehentlich durchgewunken? Wie t3n.de berichtet, deuten darauf jedenfalls die Korrekturlisten aus dem EU-Parlament hin. So sollen zehn Abgeordnete angegeben haben, fälschlicherweise gegen mögliche Änderungsanträge zu den Artikeln 13/17 (Uploadfilter) und 11/15 (Leistungsschutzrecht) gestimmt zu haben.

Das Prekäre: Mit nur fünf Stimmen Unterschied war abgelehnt worden, über Änderungsanträge abzustimmen. Bei einer korrekten Abstimmung wären die Änderungsanträge demnach zur Abstimmung gekommen und hätten das Ergebnis am 26. März doch anders aussehen lassen können. In den sozialen Medien war nach der Entscheidung für die umstrittene Reform kritisiert worden, dass keine Änderungsanträge zugelassen wurden.

Dass die Abgeordneten aber tatsächlich „versehentlich“ falsch abgestimmt haben, bezweifelt derweil Julia Reda von der Piratenpartei, eine der schärfsten Kritikerinnen der Reform. „Ich bezweifle, dass die sich alle vertan haben“, schreibt sie auf Twitter. „Vermute eher, dass einige nicht die Verantwortung für das Ergebnis ihres Handelns tragen wollen.“ An dem Abstimmungsergebnis werden die Korrekturen nichts ändern – die Urheberrechtsreform ist beschlossen.

Einziger Hoffnungsschimmer für die Gegner der Reform: Der EU-Rat muss noch bestätigen. Da habe die deutsche Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag auf den Verzicht auf Uploadfilter geeignet hat, die Möglichkeit, ihre Zustimmung zurückzuziehen. Der EU-Rat kann die umstrittene Reform also noch kippen.

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Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#3 Alvis 2019-03-29 11:53
Roland Baer
"warum erwähnt keine den Vorteil der Filter?
Dadurch kann die Abmahnindustrie nicht mehr so leicht angebliche Urheberrechtsve rletzungen mit überzogenen Forderungen abkassieren. Es haften jetzt die Portale. Finde ich gut."

Genauso wie du Haften würdest, wenn du Unsinn in das Netz schreibst und andere damit Schaden anrichten. Findest dann bestimmt nicht mehr gut, ge?

Kleine, Ernsthafte und Seriöse Portale werden verschwinden, weil Sie nicht das nötige Kleingeld für ein Filter haben. Mal so nebenbei, Googles YouTube Filter Content ID hat seit 2006, ich schreibe es mal als Zahl, dass es auch JEDER versteht, $100.000.000,00 verschlungen und kommt nicht mal ansatzweise an die Forderungen der EU ran.

Roland, Herzlichen Glückwunsch!
Naiv, Blind & keine Ahnung wie das "Internet" funktioniert.
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#2 Roland Baer 2019-03-28 09:07
warum erwähnt keine den Vorteil der Filter?
Dadurch kann die Abmahnindustrie nicht mehr so leicht angebliche Urheberrechtsve rletzungen mit überzogenen Forderungen abkassieren. Es haften jetzt die Portale. Finde ich gut.
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#1 Tom 2019-03-28 08:10
Was und wann wird etwas gegen Fake-News von ARD, ZDF und den großen Medienhäuser unternommen?
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