Überwachungstechnologie

EU plant Verbot der Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Veröffentlicht: 20.01.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 20.01.2020
Der Große Bruder beobachtet.

In der Bundesregierung wird derzeit über den Einsatz von Software zur Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen gestritten. Während Bundesinnenminister Horst Seehofer von der CSU schon konkrete Pläne für den Einsatz an 135 Bahnhöfen und 14 Verkehrsflughafen hat, fürchtet SPD-Chefin und Digitalexpertin Saskia Esken die Überwachung.

Dieser Streit könnte sich nun aber durch die EU vorzeitig erledigen. Diese erwägt Golem zufolge gerade ein Verbot des Einsatzes einer KI-gesteuerten Gesichtserkennung.

Umsetzung der DSGVO-Vorgaben

Knackpunkt der gerade stattfindenden Diskussionen in der EU-Kommission ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Durch sie werden Personen vor staatlichen Entscheidungen geschützt, die allein auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen. Bereits im Oktober habe die neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen angekündigt, den „willkürlichen Einsatz“ von Systemen zur automatischen Gesichtserkennung einzuschränken, heißt es weiter auf Golem. In einem nun ausgearbeiteten Weißpapier hat die EU-Kommission nun die möglichen Gefahren einer automatisierten Erkennung erarbeitet. Zu den Gefahren gehöre, dass Menschen, die anonym bleiben wollen, erkannt werden. Außerdem könne die Technik zu einer Überwachung der breiten Masse durch den Staat führen. 

Aufgeschoben, nicht aufgehoben

Bei dem Verbot handelt es sich allerdings lediglich um einen Aufschub: Um die Vorgaben der DSGVO umzusetzen, soll die Gesichtserkennung für drei bis fünf Jahre ausgesetzt werden. Während dieser Zeit soll eine Methodik und ein Risikomanagement ermittelt und entwickelt werden. EU-Bürger sollen vor allem vor einem Missbrauch einer solchen Überwachungstechnik geschützt werden. Auch auf die Gefahr hin, dass die Entwicklung der Technik durch diesen Aufschub gehemmt werde, soll man sich jetzt auf die Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO konzentrieren. 

Ausnahmen könnten aber für die Forschung und Entwicklung gemacht werden. Eine solche Software könne auch für „Sicherheitszwecke“ eingesetzt werden. Allerdings müsse in so einem Fall ein Richter die Entscheidung zum Einsatz treffen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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