Künstliche Intelligenz

Schleswig-Holstein will ChatGPT in der Verwaltung nutzen

Veröffentlicht: 10.05.2023 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 29.08.2023
ChatGPT

Schleswig-Holstein will beim Thema KI eine „bundesweite Vorreiterrolle“ einnehmen. So formuliert es Digitalisierungsminister Dirk Schrödter gegenüber Heise Online. Künftig soll in der Verwaltung des nördlichen Bundeslandes ChatGPT in der Verwaltung eingesetzt werden. Schrödter ist Befürworter des Vorstoßes. Sprachmodelle wie ChatGPT werden Verwaltungsprozesse „revolutionieren“, sagt er. „Die Zukunft der Verwaltung ist automatisiert, algorithmisiert, cloudifiziert und datenbasiert.“

Zunächst gehe es darum, Möglichkeiten auszuloten. ChatGPT soll etwa „zur vorbereitenden Recherche für Reden, Sachverhaltsdarstellungen oder von Vermerken“ genutzt werden. Auch in Hinblick auf den Fachkräftemangel soll ChatGPT dafür sorgen, die Verwaltungsarbeit effizienter zu gestalten. Gerade, wenn es um die Verarbeitung großer Informationsmengen geht, könne ChatGPT ein potenter Helfer sein. Die inhaltliche Kontrolle müsse aber immer bei menschlichen Fachleuten liegen.

 

Landesdatenschützerin äußert Bedenken

Die Idee kommt aber nicht überall gut an. Marit Hansen, Landesdatenschützerin von Schleswig-Holstein, weist auf die Risiken hin: „Das kann nur funktionieren, wenn die Verwaltung auf einem verfassungsgemäßen, rechtskonformen, und fairen und gerechten Fundament aufbaut.“ Natürlich sollte man die Chancen eines Einsatzes prüfen, doch nicht einmal große IT-Unternehmen würden aktuell GPT-Modelle in ihre Arbeit integrieren, weil die Zustimmung der Risiko- und Compliance-Teams fehle.

Auch Dirk Schrödter betont, dass KI nicht plötzlich in allen Feldern uneingeschränkt eingesetzt werden soll. Eine direkte Anwendung in Verwaltungsverfahren sei aktuell nicht möglich, der Einsatz aber „höchst interessant“. Der Einsatz solle nach den Regularien des IT-Einsatz-Gesetzes (ITEG) erfolgen. Das dürfte der Datenschutzbeauftragten Hansen kaum reichen. Sie habe „von der Freigabe der Nutzung von ChatGPT aus der Presse erfahren.“

Für Hansen gibt es noch zu viele offene Fragen, die erst geklärt werden müssten, etwa die Frage nach dem Datenschutz. „Ohne Rechtsgrundlage darf die Verwaltung keine personenbezogenen Daten an ChatGPT herausgeben, also keine Daten über Bürgerinnen und Bürger.“ Diese Rechtsgrundlage müsste wahrscheinlich erst geschaffen werden.



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Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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