Kombination von Nutzerdaten

Bundeskartellamt beschneidet Facebook beim Datensammeln

Veröffentlicht: 07.02.2019 | Geschrieben von: Markus Gärtner | Letzte Aktualisierung: 08.02.2019
Facebook Dislike wütender Smiley

Das Bundeskartellamt schiebt dem weitreichenden Fluss von persönlichen Daten aus verschiedenen Quellen zu Facebook einen Riegel vor. Facebook-Nutzer müssen einer solchen Sammlung und Verarbeitung freiwillig zustimmen und dürfen nicht von dem Netzwerk ausgeschlossen werden, wenn sie das nicht wollen, gab das Bundeskartellamt jetzt seine Entscheidung bekannt. Das Verfahren läuft bereits seit rund drei Jahren.

Wohl fast jedem Facebook-Nutzer ist klar, dass seine persönlichen Daten – auch von zu Facebook gehörigen Diensten wie WhatsApp und Instagram – gesammelt und ausgewertet werden. Dazu gehören aber auch Informationen von externen Anbietern und Webseiten außerhalb der Facebook-Welt, die zum Beispiel einen „Like“- oder „Teilen“-Button von Facebook auf ihrer Seite haben. Auch von diesen Seiten werden Informationen an Facebook weitergeleitet – dafür muss der entsprechende Knopf nicht mal gedrückt werden, es geschieht automatisch. Auch wenn Nutzer zum Anmelden auf bestimmten Portalen das „Login mit Facebook“ benutzen, fließen Daten zu dem Unternehmen. Ebenso senden viele Apps auf dem Smartphone Informationen an Facebook weiter. All diese Daten aus den verschiedenen Seiten und Diensten werden dann zentral auf dem Facebook-Nutzerkonto miteinander verknüpft.

Nutzer kann Datensammlung künftig freiwillig zustimmen

Wer sich bei Facebook anmeldet und das Netzwerk nutzen will, muss der Sammlung und Verarbeitung seiner Daten aus verschiedenen Quellen bisher automatisch zustimmen. Das hat das Bundeskartellamt jetzt untersagt: Der Nutzer soll selbst entscheiden, ob er diesem Verfahren zustimmt. Wenn er das ablehnt, darf Facebook ihn nicht von der Nutzung des sozialen Netzwerks ausschließen. „Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Die bisherige Zusammenführung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto in faktisch schrankenlosem Ausmaß hängt für die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab.“ Diese Kombination von Datenquellen habe laut Mundt ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte. 

Bundeskartellamt: Facebook betreibt Ausbeutungsmissbrauch

Facebook hatte im Dezember 2018 weltweit rund 1,5 Milliarden tägliche Nutzer und ist auch in Deutschland in diesem Bereich mit einem Marktanteil von über 95 Prozent marktbeherrschend. Daher unterliege das Unternehmen „besonderen kartellrechtlichen Pflichten“, da der Nutzer nicht auf andere Netzwerke ausweichen könne, betont Mundt. „Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenführung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein.“ Das Bundeskartellamt spricht in diesem Fall von einem sogenannten Ausbeutungsmissbrauch.

Laut Welt könnte die Entscheidung des Bundeskartellamtes durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht „wegweisend werden“ und jahrelange Verfahren nach sich ziehen. Facebook hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen und Beschwerde einzulegen. In nächster Instanz müsste dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

In seinem Bericht erläutert das Bundeskartellamt weitere Hintergründe zu dem Fall.

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