EU-Urheberrechtsreform

Das EU-Parlament hat abgestimmt: Weg für Uploadfilter ist frei

Veröffentlicht: 26.03.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 26.03.2019
Abstimmungsergebnis Urheberrechtsreform

Die Proteste waren laut, Axel Voss bewegte sich auf dünnem Eis, die Abstimmung stand vermeintlich auf der Kippe – doch am Ende hat es nichts gebracht. Das EU-Parlament hat für die Urheberrechtsreform gestimmt, inklusive der umstrittenen Artikel 11 und 13 beziehungsweise 17. Am Ende war das Ergebnis deutlicher, als man in den letzten Tagen erwartet hätte: 348 Abgeordnete stimmten für die Reform, 274 stimmten dagegen. Es gab 36 Enthaltungen.

Keine Änderungsanträge zugelassen

Auch mögliche Änderungsanträge – die vor allem die umstrittenen Paragraphen betroffen hätten – wurden nicht zugelassen. Vor der eigentlichen Abstimmung wurde darüber denkbar knapp entschieden. 312 Abgeordnete sprachen sich für Änderungsanträge, 317 dagegen – die Mehrheit betrug also gerade einmal fünf Stimmen.

Uploadfilter können kommen

Online-Portale wie YouTube werden damit in Zukunft nicht umhinkommen, Inhalte schon vor dem Hochladen auf urheberrechtlich geschütztes Material zu untersuchen. Und auch wenn, wie stets angeführt wird, Uploadfilter in der Reform nicht explizit genannt werden, wird eine technische Lösung die einzige Möglichkeit sein, das dann geltende Recht auch durchzusetzen. Allein bei YouTube werden pro Minute 400 Stunden Videomaterial hochgeladen. Diese Menge ist nur mit technischen Mitteln zu prüfen.

Die Befürworter von Artikel 13/17 argumentieren gegen Uploadfilter. Die Übereinkunft aus dem Trilog Mitte Februar zwischen Parlament, Ministerrat und EU-Kommission besagt, dass Portalbetreiber stattdessen Lizenzvereinbarungen mit den jeweiligen Rechteinhabern schließen müssen – und zwar mit allen erdenklichen Rechteinhabern. Für die Inhalte sind nun die Portale haftbar. Sie müssen nun alle Anstrengungen unternehmen, um entsprechende Erlaubnisse einzuholen und sicherstellen, dass bestimmte Werke nicht verfügbar sind, wenn die Rechteinhaber entsprechend „einschlägige und notwendige Informationen bereitgestellt haben“. Der Abschnitt ist schwammig formuliert und auch wenn Karikaturen oder Parodien sogar explizit ausgeschlossen werden: Auf der sicheren Seite werden vor allem große Portale nur mit Uploadfiltern sein. Und diese können nicht zwischen Urheberrechtsverstoß und Parodie unterschieden.

Online-Markplätze wie Ebay und Amazon werden nicht erfasst, genauso wenig wie Online-Enzyklopädien wie Wikipedia. Außerdem Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, deren Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt und die monatlich weniger als fünf Millionen Besucher zählen – allerdings nur, wenn alle drei Eckpunkte zutreffen.

Proteste und allerletzter Hoffnungsschimmer

Am vergangenen Wochenende gingen allein in Deutschland mehr als 100.000 Menschen auf die Straße, um gegen die Urheberrechtsreform zu demonstrieren. Auch Wikipedia – ausdrücklich von der Regelung ausgeschlossen – protestierte gegen die umstrittene Reform, weil sie das freie Internet bedrohe, und schaltete sich für einen Tag ab. Die Proteste sind wohl nicht beendet, denn einen allerletzten Hoffnungsschimmer gibt es noch, wie Heise darlegt: Der Entwurf muss Anfang April nun noch den Rat passieren. Dies wäre eigentlich nur Formsache. Allerdings sprach sich Katarina Barley bei Twitter explizit gegen Uploadfilter aus und könnte den Deal ablehnen – wie es übrigens im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Die Mehrheit für die Reform stünde damit auf der Kippe.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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Kommentare  

#4 H.K. 2019-03-27 14:36
"Ludwig Meixner — 27.03.2019, 08:06
Ja Gott sei Dank hat die Lobbyarbeit der Netzkraken nichts genutzt und Urheber behalten ihr Recht."

Ist ja nicht so, dass die Urheberrechte im Internet nicht existieren und/oder geschützt/einge halten werden müssen. Aber in diesem Fall hat man wohl mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Uploadfilter sind für die Großen kein Problem, die Kleinen werden sich das nicht leisten können und wie im Artikel schon genannt, wird eine Software oft auch Sachen blockieren, die nicht zu blockieren wären. Ist das die Lösung?


Das ist alles nicht wirklich zu Ende gedacht, wie bei der DSGVO. Im Prinzip alles gut und schön, aber in der Praxis können wir nun unseren Neukunden am Telefon erklären, dass wir Ihre Bestellung nicht mehr telefonisch annehmen können. Ganz im Sinne des Verbrauchers.
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#3 gunnar 2019-03-27 08:23
ist ja nicht der erste schlag ins gesicht der bürder der eu.
was machen die politiker, wenn die 6 millionen bürger, die dagegen unterschrieben haben auf einmal sich bei der wahl rächen wollen.
dann sind die wähler wieder die bösen, die einfach die politik der alten parteien nicht verstanden haben.
man sollte den bürgern mal zeigen was eu mitarbeiter und politiker dort gesamt ( nicht nur den lohn, sondern auslösung, wohngelder, mehraufwandsent schädigungen , kilometergeld usw usw ) an zahlungen bekommen.
ein normalbürger kann sich in brüssel kaum noch das essen gehen leisten, was die restaurants in der nähe so nehmen.
so kann man natürlich auch normalbürger vom zusammentreffen fernhalten :-((
aber dann wissen die, das denen eigentlich alles egal ist, was der bürger will.
hauptsache da bleiben.
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#2 H.K. 2019-03-27 08:17
Als nächstes sollte man Bahn-, Schiff- und Luftverkehr reglementieren und die Betreiber verantwortlich machen, wenn einer ihrer Passagiere eine Straftat begeht. Schließlich hätten die ja auch die Beförderung vorausschauend unterbinden können. :-P
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#1 Ludwig Meixner 2019-03-27 08:06
Ja Gott sei Dank hat die Lobbyarbeit der Netzkraken nichts genutzt und Urheber behalten ihr Recht.
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