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Uploadfilter: Justizministerin Barley will Urheberrechtsreform zustimmen

Veröffentlicht: 08.04.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 08.08.2022
Katarina Barley

Am 15. April entscheidet der EU-Rat endgültig über die EU-Urheberrechtsreform. Justizministerin Katarina Barley (SPD) wird als zuständige Ministerin die Weisung an die deutsche Delegation erteilen und damit letztlich darüber entscheiden, ob Deutschland für die Reform stimmt oder nicht. Genau dieser Umstand hält die Hoffnung der Kritiker des Gesetzes am Leben, denn am 23., drei Tage, bevor die Reform durch das EU-Parlament ging, hatte Barley getwittert, dass sie Uploadfilter für falsch hält und einen Appell an die Union geäußert: „Liebe Union, wenn Ihr einen Funken Glaubwürdigkeit bewahren wollt, unterstützt Ihr unseren Antrag im Europäischen Parlament. So können wir Uploadfilter verhindern.“

Nun aber hat Barley eine halbe Rolle rückwärts gemacht. In einem Schreiben, das Reuters vorliegt, heißt es nun, dass Deutschland im EU-Rat für die Reform stimmen solle, wie Spiegel Online berichtet. Barley relativiert zwar: „Die Bundesregierung wird sich bei der Umsetzung des Artikels 17 von dem Ziel leiten lassen, ohne das Instrument 'Uploadfilter' auszukommen". Wie das konkret funktionieren soll, sagt sie allerdings nicht. Die Nutzung geschützter Inhalte soll bis zu einem gewissen Rahmen ohne Vergütung erlaubt werden. Lizenzlösungen, wie von der CDU vorgeschlagen, lehnt sie ab. Es brauche eine EU-weit einheitliche Form der Umsetzung, nationale Alleingänge widersprächen dem einheitlichen digitalen Binnenmarkt.

Barley fordert, dem Gesetzestext eine fünfseitige Protokollerklärung hinzuzufügen, „die unverzichtbare Voraussetzungen für die Zustimmung“ enthalten soll. Für die Kritiker schwindet damit trotzdem die Hoffnung, dass die Reform in letzter Sekunde doch noch gekippt wird. Nach wie vor bedarf es großer Vorstellungskraft, sich eine Umsetzung von Artikel 17 ohne Uploadfilter vorzustellen. Wie diese am Ende aussehen werden und wie gut sie funktionieren, ist offen. Denn wie eine Analyse von Spiegel Online erneut zeigt, gibt es nach wie vor kein wirklich perfektes System.

Justizamt: Klage gegen soziales Netzwerk

Zum ersten Mal bereitet das Bundesamt für Justiz eine Klage gegen ein soziales Netzwerk im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vor. Das Portal, dessen Name nicht genannt wird, setze sich zu wenig für die Löschung von Hasskommentaren und Fake News ein, so die Tagesschau. Trotz Nutzerbeschwerden soll das betreffende Netzwerk in mindestens 100 Fällen Hasskommentare und Fake News nicht gelöscht haben. Das Portal habe eindeutig gegen das NetzDG verstoßen.

EU-Kommission nimmt Videospielanbieter ins Visier

Die EU-Kommission geht dem Verdacht, dass sich große Videospielfirmen wie Valve und ZeniMax beim Thema Geoblocking nicht einwandfrei verhalten haben. Insgesamt sechs Unternehmen – Valve, Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax – wird von der Kommission vorgeworfen, „bilaterale Absprachen“ getroffen zu haben, "um Verbraucher daran zu hindern, PC-Videospiele, die nicht in ihrem Wohnsitzland erworben wurden, zu nutzen". Das verstoße gegen die kartellrechtlichen Vorschriften der EU, so Spiegel Online. Die Unternehmen würden den Nutzern den Vorzug des europäischen Binnenmarktes nehmen, grenzüberschreitend das günstigste Angebot zu wählen. Die Anbieter sollen grenzüberschreitende Verkäufe durch Produktschlüssel mit geografischen Sperren verhindert haben, heißt es.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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