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US-Visum: Social-Media-Profil wird zur Pflichtangabe

Veröffentlicht: 03.06.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 03.06.2019
Facebook auf Laptop

Wer ein US-Visum beantragt, muss künftig auch Auskunft über seine Social-Media-Profile geben. Darüber hinaus werden Telefonnummern und E-Mail-Adressen Pflichtangaben. Der Associated Press zufolge wurden die Antragsformulare für Migranten- und Nicht-Migranten-Visa bereits entsprechend angepasst. Mit den zusätzlichen Informationen wolle man die Identität der Antragsteller absichern, heißt es vom US-Außenministerium.

Bislang galt die Pflichtangabe des Social-Media-Profils nur für Antragsteller, die zum Beispiel Länder bereisten, die von Terrororganisationen kontrolliert werden. Dies betraf etwa 65.000 Antragsteller pro Jahr. Ab sofort gibt es nur noch wenige Ausnahmen, etwa Diplomaten-Visa. Alle anderen etwa 15 Millionen Antragsteller, die pro Jahr einreisen wollen, müssen die Angaben machen. Es werden dabei bestimmte Social-Media-Plattformen abgefragt. Der Antragsteller muss alle Accountnamen angeben, die er in den vergangenen fünf Jahren benutzt hat. Dies gilt auch für genutzte, aber nicht mehr aktuelle Telefonnummern und Mail-Adressen.

Weitere Angaben darüber hinaus sind freiwillig. Laut Außenministerium betrifft die neue Regelung etwa 710.000 Immigranten-Visa- und 14 Millionen Nicht-Immigranten-Visa-Anträge inklusiver derer, die für Arbeit oder Ausbildung in die USA reisen. Auf Urlauber dürfte die neue Regelung zunächst keine Auswirkungen haben. Für eine Visa-freie Einreise nutzt man das Programm ESTA, das eine befristete Einreise erlaubt. Auf den ESTA-Bescheinigungen lassen sich ebenfalls Social-Media-Profile angeben, allerdings ist dies keine Pflicht.

Facebook verliert doppelt vor Gericht

Doppelte Schlappe für Facebook: Am Freitag entschied ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware, dass Facebook wegen des Cambridge-Analytica-Skandals Unterlagen zum Umgang mit dem Datenschutz an die Aktionäre herausgeben muss. Am gleichen Tag wies ein Richter in Washington den Antrag von Facebook ab, eine Klage wegen des Vorwurfs der Irreführung von Nutzern auszusetzen, berichtet Spiegel Online. Facebook droht nun allein in Washington eine Strafe in Höhe von 1,7 Milliarden US-Dollar. Die Vorwürfe in Delaware müssen mit Herausgabe von E-Mails und anderen Dokumenten nun geprüft werden, die Schlappe drückte aber bereits die Facebook-Aktie.

US-Kartellbehörde: Ermittlungen gegen Google

Das US-Justizministerium bereitet Ermittlungen für ein Kartellverfahren gegen Google vor. Das berichtet das Wall Street Journal mit Verweis auf mehrere Informanten. Es gehe um Aktivitäten von Google im Bereich der Internetsuche und anderer Geschäftsfelder. Vor allem in den Suchergebnissen soll Google eigene Produkte bevorzugt haben. Ähnliche Kartellstrafen musste Google bereits in den vergangenen Jahren in der EU zahlen.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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