Wegen Leistungsschutzrecht

Französische Verleger legen Beschwerde gegen Google ein

Veröffentlicht: 22.11.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.11.2019
Google-Suchergebnisse auf Notebook

Mit der umstrittenen EU-Urheberrechtsreform kam auch das neue Leistungsschutzrecht: Es verpflichtet Dienste wie etwa Google News dazu, Verlagen Geld für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten, sogenannten Snippets, in den Suchergebnissen zu zahlen. Hyperlinks und einzelne Wörter sind zwar nach wie vor nicht lizenzpflichtig; das Veröffentlichen ganzer Sätze oder gar Überschriften stellt ohne die Lizenz aber einen Urheberrechtsverstoß dar (wir berichteten).

Google hat mittlerweile reagiert und will zunächst in Frankreich die Snippet-Vorschauen von Presseartikeln schlicht nicht mehr anzeigen.

„Wir verkaufen keine Suchergebnisse“

Der Suchmaschinen-Konzern will einfach keine Lizenzgebühren bezahlen. „Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse – und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet”, wird Google-Manager Richard Gingras dazu von Horizont zitiert. Die französischen Verleger sind alles andere als begeistert, und werfen Google vor, seine „Quasi-Monopolposition“ zu missbrauchen. So ganz werden die Snippets nämlich nicht verbannt: Google räumt Verlegern die Möglichkeit ein, dass diese von sich aus festlegen können, wie sie in den Suchergebnissen erscheinen können. Verleger können so dafür sorgen, dass Fotos und Textauszüge angezeigt werden. Aber eben kostenlos.

Wettbewerbsbehörde soll entscheiden

Der Verband L'Alliance de la presse d'information générale hat daher bereits am Dienstag Beschwerde bei der nationalen Wettbewerbsbehörde eingelegt. Der Ausgang bleibt ungewiss. Allerdings verwirklicht sich in diesem Streit die anfängliche Befürchtung vieler, vor allem kleiner Verlage zum neuen Leistungsschutzrecht: Von Beginn an war die Angst da, dass Google einen Weg finden wird, keine Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Für große Verlage mag der Verzicht auf die Gebühren tragbar sein; wie kleinere Portale am besten mit der Situation umgehen, bleibt abzuwarten.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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