USA

StartUp sammelt Fotos von YouTube, Facebook und Twitter zur Strafverfolgung

Veröffentlicht: 07.02.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.02.2020
Auge führt Personenerkennung durch

Auf der Plattform YouTube ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Regel verankert, dass Daten nicht zur Identifikation von Personen genutzt werden dürfen. Ähnliche Nutzungsbedingungen gelten auch auf Facebook und Twitter. Das StartUp Clearview soll nun im großen Stil gegen diese Regeln verstoßen haben. Profiteure des Verstoßes scheinen die US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zu sein. 

Abmahnung durch Google

Die App des StartUps Clearview soll Personen auf Fotos quer durchs Netz finden. Dafür hat das Unternehmen Daten von YouTube gesammelt. „Clearview hat zugegeben, genau das zu tun. Als Reaktion haben wir ihnen eine Abmahnung geschickt“, hat eine YouTube-Sprecherin laut Heise den Vorgang gegenüber CBS News kommentiert. Genaugenommen wurde die Abmahnung durch Google, dem YouTube seit etlichen Jahren gehört, verschickt. 

Auch Twitter und der mobile Bezahldienst Venmo haben entsprechende Abmahnungen an Clearview versendet. Bei Facebook hingegen ist es noch nicht so weit gekommen: Das soziale Netzwerk bat Clearview um Auskunft bezüglich der Vorgehensweise gebeten und forderte zum Löschen des gesammelten Materials auf. 

Auch wenn das Sammeln von Bildern zur Identifikation gegen die Nutzungsbedingungen der verschiedenen Plattformen verstößt, ist es dennoch zweifelhaft, ob dieser Einwand vor einem US-amerikanischen Gericht Bestand hätte. 

Drei Milliarden Bilder 

In der Datenbank von Clearview sollen sich schätzungsweise drei Milliarden Bilder befinden, heißt es weiter. Das Brisante daran: Die Gesichtserkennungs-App wird von Strafverfolgungsbehörden genutzt. Insgesamt sollen bereits 600 Behörden in den USA mit der App ausgestattet sein. Sie erlaubt, das Netz nach mutmaßlichen Tätern zu durchforsten. Eine Auswertung der Fotos macht das Ermitteln von Aufenthaltsorten möglich. Das Chicago Police Department gab ein, 50.000 Dollar für eine zweijährige Nutzungslizenz an Clearview gezahlt zu haben.

Das StartUp wurde am Anfang durch Paypal-Mitgründer und Facebook-Investor Peter Thiel mitfinanziert. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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