Urheberrechtsreform

Facebook: Keine Artikelvorschau und kein Bild mehr

Veröffentlicht: 08.06.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 08.06.2021
Facebook Datenschutz

Am 7. Juni ist in zahlreichen europäischen Ländern die neue Urheberrechtsreform in Kraft getreten, auch in Deutschland. Presse und Kreative sollen damit mehr Kontrolle über ihre Inhalte haben. Die Novelle des Urheberrechts ist umstritten, Kritiker befürchten eine Einschränkung der Grundrechte. Facebook hat nun auf die neuen Gesetze reagiert und passt die Möglichkeiten an, wie Inhalte künftig im sozialen Netzwerk eingebunden werden. Damit wird sich der optische Eindruck des Newsfeeds deutlich ändern – sofern Verlage und Kreative das wollen.

Wenn ein Nachrichtenportal oder ein Künstler einen Link zu einem urheberrechtlich geschützten Werk postet, dann werden weiterhin wie gewohnt eine Schlagzeile und ein Bild angezeigt, weil sich die Urheber selbst dafür entscheiden, so Facebook. Posten allerdings Dritte Links zu fremden Werken, dann wird nur noch ein Hyperlink samt Titel eingeblendet. Über ein Online-Formular können Verlage allerdings auch anderen erlauben, ihre Links wie gewohnt mit Vorschau zu posten.

Uploadfilter umgangen

Das muss allerdings von den Urhebern selbstständig so angegeben werden, ansonsten bleibt es beim Link. Mit dieser Vorgehensweise umgeht Facebook in gewisser Weise die in der Urheberrechtsreform festgeschriebenen Uploadfilter. Privatpersonen dürfen nach wie vor kleine Ausschnitte zum Beispiel aus Videos oder Songs teilen. Diese Ausnahme kommt durch das Link-Anzeige-System bei Facebook aber gar nicht erst zum Tragen.

Google ignoriert das Gesetz – vorerst

Einen anderen Weg scheint Google zu gehen. Wie Golem vom Konzern erfahren habe, will Google die Vorgaben des neuen Leistungsschutzrechts vorerst wohl ignorieren. Die neuen Vorgaben setzen eigentlich Lizenzvereinbarungen zwischen Internetanbietern und Rechteinhabern voraus. Grob gesagt: Wenn Google eine Vereinbarung mit einem Verlag hat, kann der Suchmaschinenanbieter weiter mehr als nur kleine Ausschnitte anzeigen. Da das Gesetz aber erst vor zwei Wochen beschlossen wurde, gab es für entsprechende Vereinbarungen noch gar keine Zeit.

Google riskiert damit Schadenersatzklagen, wolle sich aber andererseits nicht vorwerfen lassen, die Reichweite von Medien durch verkürzte Darstellungen zu beschneiden. Laut Philipp Justus, Vizepräsident für Mitteleuropa bei Google, wolle man zügig Vereinbarungen verhandeln. „Obwohl das Gesetz den Umfang geschützter Inhalte nicht klar definiert, werden wir mit deutschen Verlagen zusammenarbeiten, um eine Einigung über eine erweiterte Vorschau von Inhalten (also solche Inhalte, die möglicherweise durch das neue Gesetz geschützt sind) zu erzielen. Diese Verhandlungen werden auf Basis einheitlicher Kriterien geführt“, erklärte Justus in einem Blogbeitrag.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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Kommentare  

#1 Max 2022-01-07 09:56
"Über ein Online-Formular können Verlage allerdings auch anderen erlauben, ihre Links wie gewohnt mit Vorschau zu posten." Wo findet man dieses Formular?
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