Der frühe Vogel

DSGVO: WhatsApp soll 225 Millionen Euro Strafe zahlen

Veröffentlicht: 03.09.2021 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 03.09.2021
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Die Facebook-Tochter WhatsApp ist in das Visier irischer Datenschützer geraten. Die Behörde hat aktuell eine Rekordstrafe in Höhe von 225 Millionen Euro gegen den Messengerdienst verhängt. Da Facebooks Hauptsitz – wie bei vielen größeren Tech-Konzernen, die in Europa agieren – in Dublin ist, liegen derartige Fälle in der Zuständigkeit der irischen Datenschutzkommission DPC.

Die Strafe steht im Zusammenhang mit der 2018 eingeführten Datenschutzgrundverordnung in der EU. Damals habe man Ermittlungen rund um die Weitergabe von persönlichen Daten durch die Nutzung des Dienstes aufgenommen. Nun wird WhatsApp fehlende Transparenz in der Frage vorgeworfen, welche persönlichen Daten zu welchem Zweck genutzt würden.

Die enorme Höhe der Strafe ist neu und habe offenbar auch WhatsApp selbst überrascht, wie es in der Tagesschau heißt. Demnach kritisierte das Unternehmen das Bußgeld in dieser Höhe als „vollkommen unangemessen“ und wolle in Berufung gehen. Man hatte in der eigenen Bilanz lediglich 77,5 Millionen Euro für eine mögliche Geldstrafe eingeplant. Ursprünglich hätte die Strafe Datenschutzexperten zufolge wohl auch geringer ausfallen sollen, doch andere europäische Behörden hätten hier offenbar Druck auf die Iren ausgeübt. 

Delivery Hero stockt Kapital für Gorillas-Übernahme auf 

Bereits im Zuge der Halbjahresbilanz – bei der Delivery Hero rote Zahlen vorlegte – gab es auch Gerüchte, dass der Essenslieferdienst die Übernahme des Express-Lebensmittellieferanten Gorillas plane. Laut dem Manager Magazin seien diese Pläne bereits fortgeschritten: Delivery Hero wolle zunächst mit 200 Millionen Euro und später mit bis zu 400 Millionen Euro bei dem Lieferdienst einsteigen. Das notwendige Kapital dafür will sich das Dax-Unternehmen offenbar mit Wandelschuldverschreibungen sichern. Durch die Wandelanleihen will sich das Dax-Unternehmen eine Milliarde Euro sichern. Offiziell heißt es, dass man das Geld „für allgemeine Unternehmenszwecke“ verwende.

Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl ist online

Für die Bundestagswahl am 26. September kann man nun wieder über die Online-Plattform Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb herausfinden, welche Partei die eigenen Ansichten politisch am besten vertrete. Laut dem Spiegel, der Medienpartner des Online-Tests ist, seien darin die Ansichten der insgesamt 40 für die Wahl zugelassenen Parteien hinterlegt. Wer den Test macht, kann sich zu 38 Thesen positionieren und anschließend auch die Antworten gewichten. Am Ende solle sich so zeigen, welche Partei der eigenen Position am nächsten steht.

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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Kommentare  

#1 Heidemann 2021-09-03 13:10
eigentlich heißt das ganze im Internen Sprachgebrauch:
GBMES
Geldbeschaffungsmaßnahme Europäischer Staaten
uns wird das als DSGVO "verkauft"

mein "x-ter" anlauf:
wer genau, bekommt dann das diese Millionen ausgezahlt (also wenn Sie jemals gezahlt werden) ?
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