Entwicklergebühren

Google: EU-Kommission untersucht Marktmissbrauch im Play Store

Veröffentlicht: 05.08.2022 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 08.08.2022
Google PlayStore Logo auf Smartphone-Display

Erneut ist Googles Marktmacht Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen der EU-Kommission. Gegenstand der Prüfungen ist aktuell Googles Play Store, in welchem Entwickler Apps bereitstellen können, die dann aufs Smartphone heruntergeladen werden können. 

In der Kritik stehen die Abrechnungs- und Gebührenvorschriften des Anbieters, meldet Heise mit Verweis auf Insiderberichte beim Nachrichtenportal Politico. Damit Apps in den App-Store aufgenommen werden, sind teils bis zu 30 Prozent Gebühren fällig. Außerdem dürfen die App-Anbieter auch keine eigenen Systeme nutzen, um Zahlungen von Userinnen oder Usern zu erhalten.

Niederländisches Verfahren gegen Google und Apple

Sowohl Google als auch Apple bieten eigene Anwendungen in den Download-Stores an, wodurch sich Kartellprobleme ergeben könnten – immerhin fehle es an „realistischen Alternativen“, über die Apps für Smartphones anderweitig zur Verfügung gestellt werden könnten, heißt es seitens der niederländische Regulierungsbehörde ACM (Autoriteit Consument & Markt). Die Behörde führt aus diesem Grund bereits eine kartellrechtliche Untersuchung sowohl gegen Google als auch Apples App-Store zu einem potenziellen Marktmissbrauch durch. Die Prüfung könnte aber nun eingestellt werden, damit die Problematik auf EU-Ebene unter die Lupe genommen werden kann.

Google steht im Austausch mit Behörden

Google plant mehrere neue Regelungen für seinen App-Store. So wolle man etwa die Gebühren senken und auch alternative Abrechnungssysteme für die Entwickler zulassen – und so etwa auch beginnen, die Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA) zu erfüllen, wie das Unternehmen in einem Blog-Eintrag erläutert.

Im aktuellen Prüfungsverfahren der EU-Kommission sei man mit den Behörden im Gespräch, so Heise unter Berufung auf einen Google-Sprecher. Diese beinhalteten auch aktuelle Änderungsvorhaben in Bezug auf die Vorgaben im Play Store. Es bleibt zudem abzuwarten, ob die aktuellen Neuerungen ausreichen, um die Vorgaben des DMA zu erfüllen.

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Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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