Digital Services Act

Schärfere EU-Regeln für 19 Tech-Unternehmen

Veröffentlicht: 28.04.2023 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 28.04.2023
DSA

„Heute ist der D(SA)-Day für die digitale Regulierung. Der Countdown läuft für 19 sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, um die besonderen Verpflichtungen, die der Digital Services Act ihnen auferlegt, vollständig zu erfüllen.“ So kommentiert Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt bei der EU, die Entscheidung, die die EU-Kommission mitgeteilt hat. Erstmals hat die EU im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) Unternehmen ausgewählt, die so groß sind, dass sie künftig unter strengerer Beobachtung stehen.

Die Plattformen wurden auf Basis der Daten ausgewählt, die sie bis zum 17. Februar veröffentlichen mussten. Jetzt haben die Konzerne vier Monate Zeit, ihre Dienste an die neuen Regeln anzupassen. Sie müssen erklären, warum bestimmte Inhalte empfohlen werden und Werbeanzeigen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Nutzer:innen müssen persönliche Empfehlungen abschalten können. Zudem dürfen Anzeigen nicht aufgrund sensibler Daten (ethnische Herkunft, politische Meinung, sexuelle Orientierung) empfohlen werden. Außerdem müssen Mechanismen bereitgestellt werden, um illegale Inhalte schnell und einfach zu melden. Diese Inhalte müssen von den Plattformen gelöscht werden.

 

Von Amazon bis Zalando

Die Liste der 19 Unternehmen – 17 gelten als sehr große Online-Plattformen und zwei als sehr große Suchmaschinen – bietet keine Überraschungen. Diese Unternehmen stehen nun unter besonderer EU-Beobachtung:

  • Alibaba AliExpress
  • Amazon Store
  • Apple AppStore
  • Booking.com
  • Facebook
  • Google Play
  • Google Maps
  • Google Shopping
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Pinterest
  • Snapchat
  • TikTok
  • Twitter
  • Wikipedia
  • YouTube
  • Zalando

Außerdem gehören Google und Bing als sehr große Suchmaschinen dazu.

„Die ganze Logik unserer Vorschriften besteht darin, sicherzustellen, dass die Technologie den Menschen und der Gesellschaft, in der wir leben, dient - und nicht andersherum“, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie bezeichnet die Nennung der 19 Unternehmen einen „großen Schritt nach vorn“, um Verbraucher:innen mehr Kontrolle über ihre Online-Aktivitäten zu geben. Um sicherzustellen, dass die Unternehmen die Forderungen auch umsetzen, hat die EU eine Aufsichtsarchitektur installiert. Darüber sollen die Unternehmen überwacht werden und es soll gemeinsam mit ihnen an der Umsetzung gearbeitet werden. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden von den Mitgliedstaaten eingesetzt. Dafür haben diese Zeit bis zum 17. Februar 2024.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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